Neue Schulen-Coronaverordnung

17. 01. 2022

Das Bildungsministerium hat am 15. Januar 2022 eine Neufassung der Schulen-Coronaverordnung beschlossen, die am 17. Januar 2022 in Kraft tritt. Damit werden die besonderen Vorschiften für Schulen bis zum 13. Februar 2022 verlängert. Unverändert bleiben die Vorschriften zur Maskenpflicht. Zudem bleibt es an den Schulen über den 23. Januar hinaus bei der höheren Testfrequenz von drei Testungen pro Woche.


Darüber hinaus bringt die neue Verordnung folgende Änderungen:

 

  • Die Testpflicht für den Zugang zu schulischen Präsenzveranstaltungen gilt auch für geimpfte (inkl. Gruppe mit Auffrischimpfung) und genesene Personen. Bisherige Ausnahmen werden gestrichen.
     
  • An Schulen Tätige können den Testnachweis auch durch einen Selbsttest im häuslichen Umfeld erbringen. Ausgenommen sind nicht immunisierte Beschäftigte.
     
  • Die bisherige spezifische Regelung in § 7a für den Zugang zu sogenannten „schulischen Sonderveranstaltungen“ (insbesondere Schulaufführungen, Schulfeste etc.) wird ersatzlos gestrichen.
 

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