FFP2-Maskenpflicht in den Amtsgebäuden

01. 02. 2022

Die Dynamik der Corona-Pandemie hat durch die hochansteckende Omikron-Variante auch auf Föhr und Amrum an Fahrt aufgenommen. Angesichts der hohen Infektionszahlen gilt im gesamten Bereich der Amtsgebäude für Mitarbeiter und Besucher die FFP2-Maskenpflicht.


Für Besucher, die nicht aufgrund einer bestimmten Verwaltungsleistung, sondern aus anderen Gründen Termine in den Amtsgebäuden wahrnehmen, für die ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist, gilt die 2G-Regel. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, ist der Aufenthalt in den Amtsgebäuden nicht gestattet.

 

 

Bild zur Meldung: Bild von CopyrightFreePictures auf Pixabay