Coronavirus: Neue Regelungen zum Schutz der Kita-Kinder

01. 02. 2022

Die Landesregierung führt neue Regelungen zum Schutz der Kita-Kinder ein. Ab Donnerstag, 3. Februar, muss sich der Elternteil mit dem meisten Kontakt zum Kind dreimal pro Woche an unterschiedlichen Werktagen auf eine Infektion mit Corona testen. Das Land stellt hierfür kostenfrei Antigen-Selbsttests zur Verfügung.


Alternativ können sich Eltern auch bei ihrer Arbeitsstelle oder bei einem Testzentrum testen lassen. Mit einer qualifizierten Selbstauskunft bestätigen sie gegenüber der Kita, sich regelmäßig zu testen. In den Einrichtungen werden die Meldungen gesammelt, kontrolliert werden sie stichprobenartig durch das zuständige Ordnungsamt.


Auch Erzieherinnen und Erzieher müssen sich künftig dreimal wöchentlich testen. Der jeweilige Impfstatus ist dabei unerheblich. Außerdem gilt weiterhin die Empfehlung, an der Kohorten-Regelung festzuhalten.


Angepasst werden auch die die Quarantäne-Regeln für die Kitas, die dann von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt werden:

 

  • Kinder von infizierten Eltern gelten als enge Kontaktpersonen und müssen entsprechend der allgemeinen Regelungen als Angehörige desselben Haushalts für mindestens fünf Tage in Quarantäne.
     
  • Infizierte Kinder werden für mindestens sieben Tage abgesondert. Eine Quarantänepflicht für die nicht-infizierten Kinder derselben Gruppe gibt es nicht.
     
  • Das Gesundheitsamt kann je nach Situation abweichende Regeln anordnen, etwa wenn sich Infektionen in einer Einrichtung häufen.
     
  • Kita-Personal kann sich nach frühestens sieben Tagen aus der Quarantäne freitesten.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay