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Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung

14. 02. 2022

Nach den jüngsten Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium am 15. Februar 2022 auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.

 

Gestrichen werden jene Bußgeldtatbestände, die durch die jüngsten Lockerungen beim Einzelhandel und den Gaststätten gegenstandslos geworden sind.

 

Neu ist ein Bußgeldrahmen von 500 bis 2000 Euro für die Betreiber von Kindertagesstätten bzw. für Kindertagespflegepersonen, wenn die Bestätigungen von Eltern über die vorgeschriebenen Selbsttests nicht aufbewahrt oder dem Gesundheitsamt auf Anforderung nicht vorgelegt werden, sowie ein Bußgeldrahmen in Höhe von 150 bis 300 Euro für Eltern, die die Bestätigung über die Durchführung der Selbsttests nicht oder falsch abgeben.

 

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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