Coronavirus: Information für Schulen zur weiteren Vorgehensweise

18. 03. 2022

Das Bildungsministerium hat in einem SchreibenSchulleitungen und Öffentlichkeit über den weiteren Umgang mit den Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus informiert. Demnach sind folgende Schritte vorgesehen:

 

 

  • Ab dem 21. März 2022 entfällt die Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzunterricht. Stattdessen sollen freiwillig zweimal wöchentlich eigenverantwortlich Tests zu Hause durchgeführt werden. Die Schulen sollen dafür am 18. März 2022 die erforderlichen Tests in 5er-Packungen zur Verfügung stellen. Die Durchführung der Tests wird nicht überprüft oder dokumentiert. Die Maskenpflicht bleibt bis zum 2. April 2022 bestehen.
     
  • Vom 3. bis zum 29. April 2022 gilt keine allgemeine Maskenpflicht mehr an Schulen.
     
  • Nach den Osterferien soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, sich freiwillig zu Hause zu testen. Dafür sollen die Schulen die benötigten Tests am 19. April 2022 ausgeben.
     
  • Betont wird wegen der mit den Regelungen verbundene Stärkung der Eigenverantwortung die Bedeutung des Schnupfenplans mit den Verhaltensregeln bei Erkältungssymptomen.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay