Maskenpflicht an der Urne

06. 05. 2022

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in den Wahllokalen ist am Sonntag, 8. Mai, für die Wähler Pflicht. Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass die örtlich zuständigen Gemeindebehörden dies auf Empfehlung der Landeswahlleitung im Rahmen ihres Hausrechts angeordnet haben.

 

Eigene Masken müssen mitgebracht werden.

 

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