Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

27. 05. 2022

Die Landesregierung hat am 24. Mai 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 29. Mai 2022 in Kraft und ist bis zum 25. Juni 2022 befristet.
Gegenüber der bisher geltenden Fassung werden die Vorschriften und Empfehlungen mit folgenden Veränderungen der Regelungen weiter gelockert:

 

  • Die allgemeinen Empfehlungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr und Veranstaltungen (z. B. regelmäßige Reinigung von Oberflächen, Lüftung der Innenräume, sichtbare Aushänge der Hygieneregeln, Vermeidung enger Begegnungen und Vorhalten von Möglichkeiten zur Händehygiene bei Toiletten) werden gestrichen.
     
  • Bei ambulanten Pflegediensten sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen wird die Testpflicht der Beschäftigten gestrichen. Ein täglicher Testnachweis muss nur noch bei typischen Corona-Symptomen vorliegen. Bestehen bleibt die tägliche Testpflicht bei ungeimpften oder nicht genesenen Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
     
  • Für Besucher von Pflegeeinrichtungen gilt die Testpflicht nur noch dann, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
     
  • Die bisherige Pflicht für die Betreiber von Pflegeeinrichtungen, Tests für externe Personen und Beschäftigte vorzuhalten, entfällt.
     
  • Bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe entfällt die Empfehlung an die Betreiber, vor Ort Testungen für externe Personen anzubieten.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay