Jagdverpachtung der Gemeinde Wittdün
Die Gemeinde Wittdün auf Amrum verpachtet zum 01.04.2025 einen Eigenjagdbezirk mit einer Gesamtfläche von ca. 250 Hektar als Niederwildrevier.
Zur verpachteten Fläche gehören sämtliche grundbuchmäßig im Eigentum der Gemeinde Wittdün auf Amrum und im territorialen Bereich der Gemeinde befindlichen Grundstücke außerhalb der bebauten Ortsteile des Gemeinschaftsbezirks der Gemeinde Wittdün auf Amrum. Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie Zeltplätze bleiben von der Verpachtung ausgeschlossen.
Die verpachtete Fläche steht für den Zeitraum vom 01. Mai bis 31. Oktober eines jeden Kalenderjahres aufgrund des touristischen Betriebes in der Gemeinde nicht für die Jagd zur Verfügung.
Die Pachtdauer beträgt 9 Jahre, vom 01.04.2025 bis 31.03.2034.
Die Verpachtung erfolgt nach Einholung schriftlicher Gebote und im Wege der freihändigen Vergabe.
Bei der Abgabe der Gebote sind folgende Bedingungen zu beachten:
• Es wird ein Mindestgebot von 1,- EUR je Hektar verpachteter Fläche vorgegeben.
• Die Verpachtung erfolgt unter der Maßgabe, dass der oder die Pächter zum Wildschadenersatz im erforderlichen Umfang verpflichtet ist/sind.
• Die Verpachtung erfolgt an maximal zwei pachtberechtigte Jäger.
Die Gebote können bis spätestens 28.02.2025 schriftlich bei der Gemeinde Wittdün auf Amrum eingereicht werden
Die Gemeinde Wittdün auf Amrum behält sich die Erteilung des Zuschlages ausdrücklich vor. Sie ist weder an das Höchstangebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Bild zur Meldung: Bild von Pixaline auf Pixabay