Corona: Ende der Isolationspflicht

17. 11. 2022

Mehr Eigenverantwortung statt Reglementierungen: Wie angekündigt, hat das Gesundheitsministerium die Regeln für Corona-positiv Getestete angepasst. Damit entfällt die fünftägige Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion. Die neuen Regelungen gelten ab Donnerstag, 17. November, und sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

 

Liegt ein positiver Corona-Test vor, gilt

 

  • außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab dem sechsten Lebensjahr. Außerhalb geschlossener Räume wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten oder alternativ eine Maske zu tragen.
     
  • in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für Besuchende von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
     
  • in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für positiv getestete Kinder für Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen, da sie in der Regel keine Maske tragen.
     
  • in diesem Zeitraum für Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegediensten grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen.
     
  • für Personen, die keine Maske tragen können, dass sie Schulen nicht betreten dürfen.

 
Zur Anwendung kommen die Regeln nach positiven Tests bei einem Arzt oder in einem Testzentrum sowie bei Selbsttests. Ist Letzterer positiv, ist eine PCR-Kontrolltestung im Testzentrum oder in einer Arztpraxis nicht verpflichtend, jedoch weiterhin für einen offiziellen Genesenennachweis und mögliche Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich.
 
Arbeitgeber können nach einer Gefährdungsbeurteilung eigene Anordnungen treffen. So kann für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken eine Tätigkeit für positiv getestete Mitarbeitende ohne Symptome im Rahmen des Hygienekonzeptes und bei Anwendung von Schutzvorkehrungen wie das Tragen einer FFP2-Maske oder ähnlichen Vorkehrungen gewährt werden. Umgekehrt können grundsätzlich auch Homeoffice-Regelungen in Abstimmung mit den Beschäftigten vereinbart werden.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay