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Wahl einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Föhr

23. 01. 2023

Das Amt Föhr-Amrum sucht für den Schiedsamtsbezirk Föhr engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich als Schiedsfrau bzw. Schiedsmann sowie als stellvertretende Schiedsfrau bzw. als stellvertretender Schiedsmann ehrenamtlich um die Klärung vor- oder außergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten bemühen wollen. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten. Schiedsleuten obliegt die Durchführung des Schiedsverfahrens. Die Tätigkeit dient der Entlastung der Gerichte, indem zwischen den Parteien vermittelt und möglichst eine gütliche Einigung herbeigeführt wird.

 

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung schriftlicher Protokolle und Vergleiche sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

 

Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens 30 Jahre alt sein, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, neben der Befähigung, öffentliche Ämter zu bekleiden, auch Land und Leute gut kennen, und müssen im Schiedsamtsbezirk wohnen.

 

Schulung in Fachseminaren

 

Interessenten würden dem Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum für eine fünfjährige Amtszeit zur Wahl vorgeschlagen werden. Die gewählten Schiedspersonen treten ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt wurden. Selbstverständlich werden die gewählten Personen in Theorie und Praxis im Rahmen von Fachseminaren geschult und so in die Lage versetzt, das Schiedsverfahren selbstständig und rechtssicher durchführen zu können.

 

Informationen rund um das Schiedsamt stehen auf der Homepage Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. unter: www.schiedsamt.de/startseite zur Einsichtnahme bereit.

 

Weitergehende Fragen beantworten Anke Delius (Tel.: 04681/5004-852, E-Mail: ) oder Marco Christiansen (Tel.: 04681/5004-851, E-Mail: ).

 

Die Wahlzeit der bisherigen Amtsinhaber endet zum 11. März 2023. Eine Wiederwahl der Amtsinhaber ist möglich.

 

Meldeschluss ist der 15. Februar 2023.

 

Bild zur Meldung: Bild von succo auf Pixabay

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