Auch letzte Corona-Regeln außer Kraft

21. 02. 2023

Die Landesregierung hat entschieden, den zuletzt bis zum 19. Februar 2023 befristeten Erlass unter dem Titel „Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Tests“ nicht mehr zu verlängern. Auf dessen Grundlage hatten die Kreise als Gesundheitsbehörden in Allgemeinverfügungen entsprechende Regelungen in Kraft gesetzt. Die ebenfalls bis zum 19. Februar 2023 befristeten Allgemeinverfügungen der Kreise treten damit ersatzlos außer Kraft.


In diesen Allgemeinverfügungen waren zuletzt noch für den Fall eines positiven Coronatests die Maskenpflicht und ein fünftägiges Betätigungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen geregelt. Außerdem enthielten die Allgemeinverfügungen die Empfehlung, bei Erkrankung mit Covid-19 zu Hause zu bleiben, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. All diese Regelungen sind nunmehr am 20. Februar 2023 außer Kraft getreten.


Die Landesregierung hat ebenfalls am 20. Februar die regelmäßigen Sitzungen des für die Vorbereitung der Vorschriften des Landes gebildeten Expertengremiums mit der vorerst letzten Sitzung beendet.

 

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