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Änderung der Corona-BekämpfVO mit weiteren Lockerungen ab 15.09.2020

16. 09. 2020

Die Landesregierung hat am 14. September 2020 weitere Änderungen der Corona­Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Neufassung der Verordnung ist am 15. September 2020 in Kraft getreten. Die Verordnung ist befristet bis zum 4. Oktober 2020.

 

Auf folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Stand der Corona­BekämpfVO ist hinzuweisen:

Der Besuch von Saunen, Whirlpools oder vergleichbaren Einrichtungen wird er­leichtert und ist nicht mehr nur einzeln oder durch Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts zulässig. Es gelten weiterhin das Abstandsgebot und die anderen übli­chen Hygienevorschriften. Die gleichzeitige Nutzung von Dampfbädern ist weiter­hin nur einzeln oder durch die Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts zulässig.

 

 

Ankündigung weiterer Lockerungen ab 19.09.2020

 

Am 14.09.2020 hat die Landesregierung neben der Änderung der Corona­BekämpfVO weitere Lockerungen ab dem 19.09.2020 angekündigt. Im Laufe dieser Kalenderwoche ist also mit einer weiteren Änderung der Corona-BekämpfVO zu rechnen.

 

Folgende Ankündigungen sind zu erwähnen:

Das Konzept für ein phasenweises Zulassen von unterschiedlichen Veranstal­tungsformaten im Rahmen der COVID-19-Pandemie (Veranstaltungsstufen­konzept) wird insbesondere in den Risikokategorie III „Markt und Messen“ und der Risikokategorie IV „Sitzungen“ angepasst.

 

-  In der Risikokategorie III (Märkte und Messen) wird die zulässige Teil­nehmerzahl von 750 auf 1500 (außen) und von 250 auf 750 (innen) erhöht. Zusätzlich zu der absolut zulässigen Personenzahl soll eine Flächenkom­ponente (1. Person / 7qm) eingeführt werden. Größere Veranstaltungen können durch Einzelgenehmigungen der Gesundheitsämter ermöglicht werden. Hierbei sind für Veranstaltungen im Innenraum besondere Anfor­derungen an die Innenraumlufthygiene zu berücksichtigen.
 

- Für Veranstaltungen mit sitzendem Publikum wie Vorträge, Lesungen, Podiumsdiskussionen, Kino, Theater, Konzerte und Sportdarbietungen (Risikokategorie IV) werden die Teilnehmerzahlen ebenfalls erhöht unter Beachtung der zulässigen Personenkapazität von 50% bei Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Oberhalb der Grenzen von 750 (innen) bzw. 1500 Teilnehmenden (außen) wird unter Voraussetzung eines erweiterten genehmigungspflichtigen Hygienekonzepts eine Kapazitätsgrenze von bis zu 25% bei Veranstaltungen ab 1500 Teilnehmern außen und 750 Teil­nehmern innen eingeführt. Dies soll auch Sportveranstaltungen in Hallen und Stadien erleichtern. So sollen unter anderem Fußball, Volleyball und Handball wieder vor Publikum möglich sein.
 

- Innenraumlufthygiene / Lüftungsmöglichkeit mittels Frischluftzufuhr sind si­cherzustellen.
 

- Nachverfolgbarkeit durch Teilnehmerregistrierung ist sicherzustellen.

 

Um der Verhältnismäßigkeit zu anderen Lockerungen Rechnung zu tragen, wird in Risikoklasse II das paarweise Tanzen unter Wahrung des Abstands zu ande­ren Tänzern auf Familienfeiern erlaubt. Die Obergrenze im Innenraum bleibt bei 50.

 

Neufassung des Veranstaltungsstufenkonzeptes

Zu den geplanten Lockerungen für Veranstaltungen (s.o.) hat die Landesregierung eine Neufassung des Veranstaltungsstufenkonzeptes angekündigt, die ab dem 19.09.2020 gelten soll.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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