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Coronavirus: Bußgeldkatalog überarbeitet

26. 11. 2021

Seit Wochen steigen die Infektionszahlen kontinuierlich an. Schleswig-Holstein hat nun zum Start der Weihnachtsmärkte den Bußgeldkatalog an die Corona-Bekämpfungsverordnung und damit vor allem an die 2G-Regelungen angepasst.

 

So droht Gastwirten ein Bußgeld zwischen 1000 und 3000 Euro, wenn sie in geschlossenen Räumen Personen bewirten, die weder geimpft, noch genesen sind. Betreiber von Weihnachtsmärkten zahlen zwischen 500 und 3000 Euro, wenn sie kein Hygienekonzept erstellt haben oder dieses unvollständig ist.

 

Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay

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