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Dichtheitsprüfung privater Entwässerungsanlagen

Grundsatz

Schmutzwasserleitungen müssen dicht sein, damit kein Abwasser den Boden und das Grundwasser verunreinigt und die Trinkwasserversorgung dadurch gefährdet wird. Die Abwasserentsorgung stellt einen wichtigen Teil der Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland dar. Zum Erhalt der Gesundheit und der Umwelt, ist eine funktionierende Abwasserbeseitigung zwingend notwendig. Sie ist in dem Zustand zu erhalten, der uns und unseren nachfolgenden Generationen erlaubt, auf eine funktionierende Abwasserbeseitigung zurückzugreifen. Ziel der Vorschriften ist es, das Abwassernetz zu sichern und den Boden, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor Verunreinigungen zu schützen. Ferner ist das Eindringen von Grundwasser in die Abwasserleitungen zu verhindern, damit die Betriebskosten der Kläranlage durch Fremdwasser nicht unnötig steigen. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, die den Nachweis der Dichtheit von Schmutzwasserleitungen fordert.

 

Nach der Abwassersatzung des Amtes Föhr-Amrum, der Abwassersatzung der Gemeinde Utersum und der Abwassersatzung der Stadt Wyk auf Föhr, obliegt die Herstellung, Erneuerung und Veränderung sowie die laufende Unterhaltung der Anschlussleitungen dem Anschlussnehmer. Ferner ist er jederzeit für den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der Anschlussleitungen und Einrichtungen verantwortlich. Nach § 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit dem § 34 des Landeswassergesetzes (LWG), müssen Grundstücksentwässerungsanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986, Teil 30) errichtet und betrieben werden. Gemäß diesen allgemein anerkannten Regeln der Technik, muss eine Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen durchgeführt werden. Die Grundstückseigentümer werden vom Amt Föhr-Amrum rechtzeitig schriftlich zur Durchführung der Dichtheitsprüfung gebeten. Der Eigentümer muss sich dann von sachkundigen Firmen Angebote einholen und die Dichtheitsprüfung durchführen lassen. Eventuelle Sanierungen haben dann nach einer Fristsetzung zu erfolgen. Nur zertifizierte Fachbetriebe mit sachkundigem Personal und der notwendigen Geräteausstattung sind in der Lage, die erforderlichen Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen.

 

Empfehlungen vom Amt Föhr-Amrum

  • Lassen Sie sich nicht durch die Presse oder Werbung verunsichern
  • Seien Sie kritisch gegenüber sehr günstigen Dichtheitsprüfungen. Leider befinden sich schon heute unseriöse Firmen auf dem Gebiet.
  • Informieren Sie benachbarte Grundstückseigentümer und sprechen Sie über die Dichtheitsprüfung. Gemeinsame Prüfungen und Sanierungen können Kosten sparen.
  • Lassen Sie sich Kostenvoranschläge anbieten und vergleichen Sie auch die Referenzen anderer Unternehmen.
  • Um Kosten zu sparen, verschaffen Sie sich mit Hilfe Ihrer Bauunterlagen und Zeichnungen einen Überblick über die Grundstücksentwässerungsanlagen.
  • Suchen Sie Schächte und Abläufe auf Ihrem Grundstück auf und legen Sie diese frei, dies kann ebenfalls Kosten sparen.

 

Fristen

Die Erstprüfung hat außerhalb von Wasserschutzgebieten bis 31.12.2025 zu erfolgen. Zusätzlich bei wesentlichen baulichen Veränderungen und/oder Erweiterungen der Grundstücksentwässerungsanlage. Eine erfolgreiche Prüfung gibt Ihnen bis zur Wiederholung außerhalb von Wasserschutzgebieten 30 Jahre Zeit. Innerhalb von Wasserschutzgebieten hat die Erstprüfung unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 31.12.2015, zu erfolgen. Zusätzlich bei wesentlichen baulichen Veränderungen und/oder Erweiterungen der Grundstücksentwässerungsanlage. Die Grundstückseigentümer innerhalb der Wasserschutzgebiete werden daher gebeten, Ihre Entwässerungsanlage bis zum 31.12.2015 prüfen zu lassen und den Prüfbericht beim Amt Föhr-Amrum, Bau- und Planungsamt, Hafenstraße 23, 25938 Wyk/Föhr einzureichen. Eine erfolgreiche Prüfung gibt Ihnen bis zur Wiederholung innerhalb von Wasserschutzgebieten 15 Jahre Zeit.

 

Für die Eigentümer bzw. Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Frist zum Abschluss der Dichtheitsprüfung ganz entfallen, soweit ein mit der Wasserbehörde abgestimmtes Untersuchungskonzept vorliegt, das entsprechende – auch zeitlich längere – Fristen enthält.

 

Downloads

 

Ansprechpartner

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich bei uns:

 

Amt Föhr-Amrum
Bau- und Planungsamt
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr


Herr Thomas Pielke
Tel.: 04681 5004-838
Fax: 04681 5004-67838

E-Mail:  

 

Frau Lena Bruderreck

Tel.: 04681 5004-830

Fax: 04681 5004-841

E-Mail:

 

Sachkundige Firmen

Das Amt Föhr-Amrum empfiehlt derzeit für die Durchführung der Dichtheitsprüfung, der Inspektion und der Reinigung von Grundstücksentwässerungsanlagen Fachbetriebe, die im Besitz eines entsprechenden Gütenachweises sind, wie z.B. Güteschutz Kanalbau - Gütezeichen "I" und/oder "G". Gerne dürfen Sie sich beim Amt Föhr-Amrum, Bau- und Planungsamt, über zugelassene Fachbetriebe informieren.

 

Weblinks

www.schleswig-holstein.de/handlungsempfehlung Verlinkungsziel in neuem Fenster

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Außenstelle Amrum

Strunwai 5
25946 Nebel

 

Telefon (04682) 9411-0

Telefax (04682) 9411-14

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Pressestelle

Telefon (04681) 747 0160

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