Das ist neu
Folgende Änderungen wurden von den Entscheidungsgremien für das Jahr 2026 beschlossen:
Grundsteuer:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung haben folgende Gemeinden Ihre Grundsteuer-Hebesätze zum 01.01.2026 angepasst:
| Gemeinde | Grundsteuer A | Grundsteuer B |
| Alkersum | 365 % | 395 % |
| Borgsum | 350 % | |
| Nebel | 300 % | 330 % |
| Oevenum | 330 % | |
| Oldsum | 375 % | |
| Süderende | 270 % | 295 % |
| Utersum | 266 % | 298 % |
| Wittdün auf Amrum | 150 % | 400 % |
| Wrixum | 317 % | 421 % |
Näheres zur Grundsteuer finden Sie hier.
Gewerbesteuer:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung haben die folgenden Gemeinden ihre Gewerbesteuer-Hebesätze zum 01.01.2026 angepasst:
| Gemeinde | Gewerbesteuer |
| Alkersum | 380 % |
| Borgsum | 380 % |
| Nebel | 380 % |
| Utersum | 380 % |
| Witsum | 380 % |
| Wyk auf Föhr | 380 % |
Näheres zur Gewerbesteuer finden Sie hier.
Zweitwohnungssteuer:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung haben die folgenden Gemeinden ihre Zweitwohnungs-Steuersätze zum 01.01.2026 angepasst:
| Gemeinde | Zweitwohnungssteuer |
| Alkersum | 4,2 % |
| Wyk auf Föhr | 7,6 % |
Näheres zur Zweitwohnungssteuer finden Sie hier.
Tourismusabgabe:
Aufgrund aktueller Rechtsprechung, neuer Kalkulationen sowie der einheitlichen Überarbeitung der Gewinnsätze der Betriebsartentabellen, mussten die Tourismusabgabesatzungen überarbeitet werden. Zum 01.01.2026 sind deshalb in allen Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum sowie in der Stadt Wyk auf Föhr neue Tourismusabgabesatzungen in Kraft getreten (die aktuelle Tourismusabgabesatzung Ihrer Gemeinde finden Sie hier).
Bisher wurde im laufenden Jahr die Tourismusabgabe für das laufende Jahr nach den Vorjahresumsätzen festgesetzt. Diese Erhebungssystematik hat sich wie folgt geändert:
Im Laufe des Erhebungsjahres werden Vorauszahlungen auf die Tourismusabgabe erhoben (nach den zuletzt abgerechneten Verhältnissen).
Die Tourismusabgabe wird dann erst nach Ablauf des Erhebungsjahres endgültig festgesetzt.
Ausgangsgröße sind nicht mehr die Einnahmen des Vorjahres, sondern die Einnahmen des jeweiligen Erhebungsjahres.
D.h. die Tourismusabgabe 2026 wird nach den Einnahmen 2026 berechnet. Im Sommer 2026 erhalten die pflichtigen Personen und Betriebe einen Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2026, wobei die Vorauszahlung auf schriftlichen Antrag an dargelegte geänderte betriebliche Verhältnisse angepasst werden kann. Im Sommer 2027 wird dann – nach den tatsächlichen Einnahmen in 2026 – endgültig abgerechnet.
Die neuen Abgabensätze zur Tourismusabgabe finden Sie nachfolgend:
| Gemeinde | Tourismusabgabe |
| Alkersum | 4,00 % |
| Borgsum | 5,00 % |
| Dunsum | 3,00 % |
| Midlum | 4,00 % |
| Nebel | 3,00 % |
| Nieblum | 6,78 % |
| Norddorf auf Amrum | 3,00 % |
| Oevenum | 5,28 % |
| Oldsum | 4,55 % |
| Süderenede | 3,50 % |
| Utersum | 8,00 % |
| Witsum | 5,05 % |
| Wittdün auf Amrum | 7,12 % |
| Wrixum | 8,27 % |
| Wyk auf Föhr | 8,10 % |
Näheres zur Tourismusabgabe finden Sie hier.
Eine Übersicht zu den aktuellen Steuer- und Abgabensätzen finden Sie hier.