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Allgemeines

Die Abfallbeseitigung ist eine gesetzliche Aufgabe des Landkreises. Das Amt Föhr-Amrum ist dem Kreis Nordfriesland lediglich bei der Erteilung der Gebührenbescheide, dem Verteilen der Kontrollmarken und dem Gebühreninkasso für alle Privathaushalte behilflich.

 

Für den Kreis Nordfriesland werden die Aufgaben der Abfallbeseitigung von der Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH, Hohle Gasse 3, 25813 Husum, Tel. 04841 8948-0, Fax 04841 8948-25, durchgeführt. Die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWNF) gibt Antworten auf Fragen zur Abfallentsorgung auch im Internet unter www.awnf.de. Seit dem 1. Januar 2006 ist der  AWNF die Entsorgungspflicht für gewerbliche Abfälle zur Beseitigung aus der gewerblichen Regelabfuhr übertragen worden. Unternehmerinnen und Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne müssen die gewerblich genutzten Abfallbehälter ab 2006 deshalb bei der AWNF an- und abmelden (nicht mehr bei der Amtsverwaltung). Abfuhrunternehmen und damit Ihre Ansprechpartner für die Leerung der Abfallbehälter sind:

 

 für Insel Föhr Insel Amrum
Restabfall und Biotonne
sowie Sperrmüllabfuhr
Veolia Umweltservice Nord-West GmbH
Borger Weg 3
25853 Ahrenshöft
Tel. 04846 600-0
Fax 04846 600-35
Forst- und Landschaftsbau Amrum GmbH
Uasterstigh 55b
25946 Nebel
Tel. 04682 968566
Fax 04682 968570
Gelbe und Grüne Tonne Peter Jensen GmbH
Hochstieg 3
25938 Alkersum
Tel. 04681 947
Fax 04681 501328
dito

 

Beachten Sie bitte auch die Informationen der neuen Abfallkalender.

 

Im Januar 2021 werden neue Kontrollmarken verteilt. Diese haben bis zum JahresendeMarke2021 2025 Gültigkeit. Wer nach Erwerb oder Neuerrichtung eines Objektes erstmals in den Kreis der Anschlussnehmer aufgenommen wird, erhält seine neuen Kontrollmarken in der Amtsverwaltung in Wyk auf Föhr bzw. in der Außenstelle in Nebel (gewerbliche Anschlussnehmer direkt bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH). Beim Anbringen neuer Kontrollmarken auf dem Deckel des Abfallbehälters sollte sorgfältig beachtet werden:

  • Vor dem Aufkleben bitte den Text der Kontrollmarke prüfen (passen Abfuhrrhythmus, Behältergröße, Art des Abfalls usw. zum Behälter?).
  • Kontrollmarken nicht bei Frost auf den kalten Behälterdeckel kleben.
  • Für die gelben Behälter (Wertstoffbehälter) benötigen Sie keine Kontrollmarke.
  • Sollten Ihnen fehlerhafte oder unpassende Kontrollmarken zugegangen sein, geben Sie diese bitte umgehend zurück oder tauschen sie diese um.

 

Auf jeder Marke ist übrigens eine individuelle Registernummer eingedruckt, die Ihnen als Erkennungsmerkmal Ihres Abfallbehälters behilflich sein kann. Sie sollten sich diese Nummer möglichst selbst (beispielsweise auf dem Restabschnitt des Aufklebers) übertragen und diese Notiz in Ihren Unterlagen verwahren. So lässt sich im Falle des Abhandenkommens oder Vertauschens eines Abfallbehälters häufig besser nachvollziehen, wem der eventuell fragliche Behälter gehört. Von der Amtsverwaltung wird diese Registernummer nicht technisch erfasst oder gespeichert, es handelt sich also lediglich um ein Serviceangebot für Sie zur eigenen Nutzung.

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Außenstelle Amrum

Strunwai 5
25946 Nebel

 

Telefon (04682) 9411-0

Telefax (04682) 9411-14

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Pressestelle

Telefon (04681) 747 0160

E-Mail  

 

 

*Hinweis zu E-Mail, DE-Mail


Beachten Sie bitte die Hinweise unter https://www.amtfa.de/kontakt