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Zentrale Abwasserbeseitigung Wyk auf Föhr

In Wyk auf Föhr wurde im Jahre 1954 mit dem Bau einer Vollkanalisation und einer mechanischen Kläranlage begonnen. Seit 1967 ist das gesamt Stadtgebiet an die Kanalisation angeschlossen.

 

Der Anstieg der Einwohner- und Gästezahlen machte eine Erweiterung der Kläranlage erforderlich, die in den Jahren 1971 bis 1975 von bisher 8.400 Einwohnergleichwerte (EGW) auf 22.000 EGW aufgestockt wurde. Seit 1988 sind verschiedene Maßnahmen zur weitergehenden Klärung der Abwässer in der Kläranlage getroffen worden. Eine Kläranlagenerweiterung auf 33.000 EGW wurde notwendig. Zunächst ist eine Anlage zur biologischen Reduzierung und Überwachung der Phosphatwerte in Auftrag gegeben worden. Der Einbau einer UV-Entkeimungsanlage erforderte umfangreiche Umbaumaßnahmen auf dem Klärwerk. Nach dem Einbau der Filtrationsanlage folgte die Nitrifikation und Denitrifikation.

 

Im Unterschied zu vielen anderen Kommunen hat Wyk auf Föhr von seinen Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern bisher generell keine einmaligen Anschlussbeiträge zur Mitfinanzierung der Bau- und Investitionskosten erhoben. Man hat sich vielmehr dafür entschieden, die nicht durch Zuweisungen gedeckten Investitionskosten durch öffentliche Darlehen und Kreditmarktmittel zu finanzieren. Für die Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer bedeutet dies eine überdurchschnittliche Gebührenbelastung, weil angemessene Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen zu erwirtschaften sind.

 

Die Abwassergebühr, die in Form einer reinen Verbrauchsgebühr (m³ Abwasser ohne Grundgebühr) erhoben wird, beträgt - ab 1. Januar 2024 - 2,83 € pro Kubikmeter Abwassermenge (vorher 2,92 €/m³).

 

Das aktuelle Satzungsrecht zur zentralen Abwasserbeseitigung in Wyk auf Föhr ist im Bereich des Wyker Ortsrechts zu finden.

Häufig nachgefragt

 
 

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