Zentrale Abwasserbeseitigung im Bereich Föhr-Ost

Die Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum, Oevenum und Wrixum haben mit dem Beginn der erstmaligen Herstellung eines Abwasser-Leitungsnetzes in den 70er Jahren den Abwasserzweckverband Föhr-Ost gegründet und ihm die gemeindlichen Aufgaben der Abwasserbeseitigung übertragen. Die Aufgaben des Zweckverbandes sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit - GkZ) auf das damalige Amt Föhr-Land und später mit der Fusion der Verwaltungen zum 1. Januar 2007 auf das Amt Föhr-Amrum übergegangen. Es handelt sich bei den fünf betroffenen Gemeinden im Bereich Föhr-Ost um diejenigen Gemeinden, die ihre Schmutzwässer zur Kläranlage der benachbarten Stadt Wyk auf Föhr verbringen und dort behandeln lassen.

 

Der Bereich Föhr-Ost bildet somit ein einheitliches Abrechnungsgebiet mit einer entsprechend einheitlichen (für alle Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer im Bereich Föhr-Ost gleichermaßen geltenden) Abgabenkalkulation und gleichlautendem Satzungsrecht, das vom Amt Föhr-Amrum bestimmt wird. Die Abwassergebühren werden als Grund- und Zusatzgebühren erhoben. Die Grundgebühr bemisst sich nach der Größe (Nennweite) des Wasserzählers und beträgt beispielsweise für den überwiegend vorhandenen Zähler (MID Q3 = 4 [Qn 2,5]) ab dem 01.01.2021 jährlich 148,00 €; die Zusatzgebühr (Verbrauchsgebühr) beträgt derzeit (ab dem 01.01.2024) 2,18 € je Kubikmeter Abwassermenge.

 

Das aktuelle Satzungsrecht zur zentralen Abwasserbeseitigung für die Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum, Oevenum und Wrixum finden Sie unter dem Ortsrecht des Amtes Föhr-Amrum.