Allgemeines

Aufgrund ihrer Anerkennung als Nordseeheilbad, Seebad oder Erholungsort erheben die Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum neben der Tourismusabgabe auch eine Kurabgabe. Der Aufwand für die öffentliche Tourismusförderung soll also nicht allein aus allgemeinen Steuergeldern, sondern teilweise auch durch Abgaben von denjenigen getragen werden, die besondere Vorteile aus den Tourismusaufwendungen haben. Während die Tourismusabgabe generell von ortsansässigen Betrieben bzw. Berufs- oder Personengruppen verlangt wird, ist die Kurabgabe ausschließlich von ortsfremden Personen zu zahlen, die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der kommunalen Kur- und Erholungseinrichtungen, Veranstaltungen usw. erhalten.

 

Wer Kurabgabe zahlt, erhält eine sogenannte Gastkarte, mit der verschiedene Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Hierzu zählen beispielsweise

  • Ermäßigung bei touristischen Veranstaltungen, Kartenvorverkauf zum Teil nur gegen Vorlage der Gastkarte,
  • Ermäßigung auf den Eintritt im Amrum Badeland,
  • Ermäßigte (teilweise kostenlose) Teilnahme am Gesundheitsförderungsprogramm (siehe separate Informationen),
  • Promenadenkonzerte (Sommer) usw.

 

Die Gastkarte ist auf Föhr Voraussetzung für das Anmieten von Strandkörben. Außerdem können Sie mit der Gastkarte die Naturschutzeinrichtungen des Umweltzentrums und der Nationalparkausstellung nutzen. Sie berechtigt allgemein zum Betreten des Strandes und der Kuranlagen.

 

Nähere Einzelheiten zur Kurabgabe sind in den Kurabgabesatzungen erläutert, die Sie in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter der Rubrik "Ortsrecht und Satzungen" einsehen können.

In der Abwicklung des Veranlagungsverfahrens werden zwei Arten der Kurabgabe unterschieden:

  • Die eigentliche Kurabgabe, die von den Gästen über die jeweiligen Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber zu zahlen ist,
    und
  • die Jahreskurabgabe, die ausschließlich von Ortsfremden erhoben wird, die im Feriengebiet der Inseln Amrum oder Föhr eine eigene Wohnung haben.