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Fremdenverkehrsabgabe heißt jetzt Tourismusabgabe

Der Landesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom 15. Juli 2014 festgelegt, dass die Bezeichnung "Fremdenverkehrsabgabe" durch den Begriff "Tourismusabgabe" ersetzt werden soll. In den Gemeinden im Bereich des Amtes Föhr-Amrum wird eine solche Abgabe erhoben. Die jeweiligen kommunalen Abgabensatzungen werden den neuen Begriff sukzessive übernehmen. Solange dort noch die alte Bezeichnung verwendet wird, ist damit die Tourismusabgabe im Sinne des § 10 des Kommunalabgabengesetzes gemeint

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