Der Abgabensatz

Mit dem Abgabensatz (in § 5 der Satzung festgelegt) wird die Gesamthöhe der jährlichen Abgabe an die tatsächlich erforderliche Größe angepasst. Aufwendungen und Erlöse im Bereich der öffentlichen Tourismusförderung sind Schwankungen unterworfen. Damit die Höhe der Tourismusabgabe möglichst exakt den politischen Vorgaben entspricht und weder die Abgabepflichtigen noch die Gesamtheit der Steuerzahler übervorteilt werden, erstellt man regelmäßig sogenannte Sonderabschlüsse. In einer Ergebnisrechnung werden zunächst sämtliche (beitragsfähigen) Aufwendungen den tatsächlichen Einnahmeblöcken (Finanzierungsanteilen) gegenüber gestellt. Man kann dann erkennen, ob im abgeschlossenen Erhebungsjahr ein Überschuss oder ein Fehlbetrag entstanden ist, der gegebenenfalls in die neue Vorauskalkulation vorzutragen wäre. Damit der Anteil des Tourismusaufwandes, der durch Tourismusabgaben finanziert werden soll, später in etwa mit dem Abgabenaufkommen übereinstimmt, wird der Bedarf durch die Gesamtsumme der (fiktiven) „tourismusbedingten Gewinne" aller abgabepflichtigen Betriebe oder Tätigkeiten dividiert, um den Abgabensatz zu ermitteln.

 

Eine solche Abgabenkalkulation und Ergebnisrechnung ist separat für jede einzelne politische Gemeinde zu erstellen. Wegen unterschiedlicher Intensität (Umfang und Qualität) der betriebenen Tourismusleistungen kommt es von Gemeinde zu Gemeinde zwangsläufig auch zu unterschiedlichen Abgabensätzen in der Tourismusabgabe. Zum Vergleich nachfolgend eine Übersicht über die Abgabensätze der beiden jüngsten Veranlagungsjahre in den Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum, in denen die Tourismusabgabe nach dem umsatzbezogenen Maßstabe auf alle Abgabepflichtigen verteilt wird: