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Gebührensatzung, Offene Ganztagsschule

Gebührensatzung
für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule
an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr

 

vom 27.11.2015 *)

 

Aufgrund des § 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), sowie § 9 der Satzung über die Benutzung der Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 25.11.2015 *) folgende Gebührensatzung erlassen:

 

§ 1
Allgemeines
*)

(1) Für die Inanspruchnahme des Angebotes an der Offenen Ganztagsschule der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr werden zur Deckung der Kosten für die Versorgung des Kindes mit Mittagessen und einem Nachmittagsimbiss *) Gebühren nach dieser Satzung erhoben.

 

(2) Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Offene Ganztagsschule wird durch Satzung geregelt.

 

§ 2
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

(1) Mit dem Tag der Aufnahme der Schülerin / des Schülers entsteht die Gebührenpflicht.

 

(2) Die Gebühren sind monatlich im Voraus, spätestens zum 15. eines jeden Monats, in einer Summe zu entrichten.

 

(3) Die Zahlung der Gebühren erfolgt grundsätzlich per Bankeinzugsverfahren.

 

(4) Wird die Offene Ganztagsschule nach § 3 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr vorübergehend geschlossen oder in ihrem Betrieb eingeschränkt, erfolgt keine Gebührenerstattung.

 

(5) Bei Abwesenheit des Kindes von insgesamt zwölf zusammenhängenden Schultagen kann in begründeten Fällen (z.B. Krankheit, Kuraufenthalt) für diesen Zeitraum auf schriftlichen Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise die Gebühr erlassen werden. Die Entscheidung über den Erlass der Gebühr trifft der/die Amtsdirektor/in in Absprache mit der Schulleitung.

 

§ 3
Höhe der Gebühren
*)

Es wird für die Versorgung des Kindes mit einer Mittagsmahlzeit und einem Nachmittagsimbiss *) im Rahmen der Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule eine Gebühr von 3,30 Euro *) (inklusive Mehrwertsteuer) fällig.

 

§ 4
Ende der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht endet automatisch nach Ablauf eines Schulhalbjahres (31. Januar und 31. Juli) oder mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bzw. Abmeldung gemäß § 5 der Satzung über die Benutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr.

 

§ 5
Gebührenpflichtige/r

Der/die Erziehungsberechtigte/n oder die Person, auf deren Antrag der/die Schüler/in aufgenommen worden ist, sind zur Zahlung der Gebühr verpflichtet. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner.

 

§ 6
Datenschu
tzbestimmungen

(1) Zur Ermittlung des/der Gebührenpflichtigen und zur Feststellung der Gebühren im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Verwendung der personenbezogenen Daten aus dem Melderegister und aus dem Datenbestand der Schule zulässig.

 

(2) Der Schulträger ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Gebührenpflichtigen und nach den in Absatz 1 anfallenden Daten ein Verzeichnis der Gebührenpflichtigen mit den für die Gebührenerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der Gebührenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden und weiter zu verarbeiten.

 

(3) Die Verwendung von Datenträgern ist zulässig.

 

(4) Der Schulträger kann diese Aufgaben einem Kooperationspartner übertragen.

 

§ 7
Inkrafttreten
*)

Diese Satzung tritt am 01.01.2016 *) in Kraft.

 

Wyk, auf Föhr, den 27.11.2015 *)

 

Amt Föhr-Amrum
- Die Amtsdirektorin -

 

*) Der hier abgebildete Satzungstext entspricht der aktuellen Fassung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebotes der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr. Die mit der 1. Nachtragssatzung vom 04.12.2014 und die mit der 2. Nachtragssatzung vom 27.11.2015 beschlossenen Änderungen sind entsprechend in die Ursprungssatzung vom 08.07.2013 eingearbeitet worden.

Häufig nachgefragt

 
 

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