Fischereischein

Fischereiabgabe

 

Die Fischereiabgabe beträgt 10 Euro jährlich, jedoch wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro pro Vorgang erhoben.
 

Beispiel: Beim Erwerb der Abgabe für ein Jahr sind 18 Euro zu zahlen. (Für zwei Jahre wären es z.B. 28 Euro). 
Erwirbt man die Fischereiabgabe online über das Landesportal bleibt es bis Jahresende 2025 ohne Zusatzgebühr bei 10 Euro pro Jahr.

 

Ab dem 01.01.2026 werden beim Online-Kauf der Fischereiabgabe über das Land S-H 18 Euro für die Abgabe + 2 Euro Verwaltungsgebühr = 20 Euro pro Jahr berechnet. (Für zwei Jahre wären es z.B. 40 Euro; für fünf Jahre wären es 100 Euro.)


Beim Vor-Ort-Erwerb der Fischereiabgabe beträgt die Abgabe 20 Euro + 8 Euro Verwaltungsgebühr = 28 Euro pro Jahr (Für fünf Jahre wären es 108 Euro.)

 

Urlauberfischereischein

 

Bis zum 31.12.2025 beträgt die Abgabe für den Urlauberfischereischein 10 Euro + 10 Euro Verwaltungsgebühr bei Erstausstellung (online oder vor Ort)
Ab dem 01.10.2025 kostet die Ausstellung vor Ort 30 Euro pro Vorgang
Ab dem 01.01.2026 kostet der Urlauberfischereischein 38 Euro online beim Land S-H (18 Euro Abgabe + 20 Euro Verwaltungsgebühr) bzw. 50 Euro vor Ort (20 Euro Abgabe + 30 Euro Verwaltungsgebühr)

 

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines:
•    Bescheinigung über die abgelegte Fischereiprüfung,
•    Lichtbild (Antragsteller unter 16 Jahren benötigen kein Lichtbild),
•    Mindestalter 12 Jahre.

 

Es ist stets ein gültiger Personalausweis mitzuführen, da der neue Fischereischein kein Lichtbild enthält.

 

Hier geht es zum Bürgerportal mit weiteren Informationen und der Möglichkeit der Online-Beantragung.