Fischereischein

Die Gebühr für den Fischereischein (Angelschein) beträgt 10 EUR; eine Fischereimarke für ein Jahr kostet 10 EUR, es können auch Marken für das Folgejahr erworben werden.

 

 

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines:

  • Bescheinigung über die abgelegte Fischereiprüfung,
  • Lichtbild (Antragsteller unter 16 Jahren benötigen kein Lichtbild),
  • Mindestalter 12 Jahre.

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines ist im neuen Bürgerbüro (Ordnungsamt) des Amtsgebäudes zu stellen. Ausnahmeregelung für Feriengäste: Es ist die Ausstellung eines Fischereischeines für die Dauer von höchstens 28 aufeinanderfolgenden Kalendertagen möglich (Gebühr 20 EUR). Die Hauptwohnung des Feriengastes darf allerdings nicht in Schleswig-Holstein liegen. Diese Ausnahmegenehmigung kann in einem Kalenderjahr bis zu zwei Mal erteilt werden.