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Fundsachen

Falls Sie einmal einen Gegenstand oder eine Sache auffinden, müssen Sie dies dem Fundbüro melden. Sie können gegen den Verlierer der Sache einen Finderlohn geltend machen. Zudem können Sie nach Ablauf eines halben Jahres Eigentum an dem Fundgegenstand erwerben.

 

Wenn Sie einen Gegenstand vermissen oder verloren haben, können Sie direkt eine Online-Suche im Fundregister des Amtes durchführen. Das Online-Fundbüro ist für Sie rund um die Uhr geöffnet und Sie können hier - losgelöst von üblichen Öffnungszeiten und Ansprechpartnern - jederzeit beliebig nach verlorengegangenen Gegenständen recherchieren.

 

In unregelmäßigen Abständen werden Fundsachen, an denen keine Eigentumsansprüche mehr geltend gemacht werden, versteigert. Dies geschieht durch Versteigerungen über das Internet. Die Bekanntmachung einer solchen Versteigerung erfolgt über die Internetseite des Amtes.

 

 

Link zum Fundbüro online

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Außenstelle Amrum

Strunwai 5
25946 Nebel

 

Telefon (04682) 9411-0

Telefax (04682) 9411-14

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Pressestelle

Telefon (04681) 747 0160

E-Mail  

 

 

*Hinweis zu E-Mail, DE-Mail


Beachten Sie bitte die Hinweise unter https://www.amtfa.de/kontakt