Fundsachen

Falls Sie einmal einen Gegenstand oder eine Sache auffinden, müssen Sie dies dem Fundbüro melden. Sie können gegen den Verlierer der Sache einen Finderlohn geltend machen. Zudem können Sie nach Ablauf eines halben Jahres Eigentum an dem Fundgegenstand erwerben.

 

Wenn Sie einen Gegenstand vermissen oder verloren haben, können Sie direkt eine Online-Suche im Fundregister des Amtes durchführen. Das Online-Fundbüro ist für Sie rund um die Uhr geöffnet und Sie können hier - losgelöst von üblichen Öffnungszeiten und Ansprechpartnern - jederzeit beliebig nach verlorengegangenen Gegenständen recherchieren.

 

In unregelmäßigen Abständen werden Fundsachen, an denen keine Eigentumsansprüche mehr geltend gemacht werden, versteigert. Dies geschieht durch Versteigerungen über das Internet. Die Bekanntmachung einer solchen Versteigerung erfolgt über die Internetseite des Amtes.

 

 

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