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Gewerbeangelegenheiten

Der Beginn, die Verlegung und die Beendigung eines Gewerbes muss gemäß § 14 der Gewerbeordnung dem Ordnungsamt angezeigt werden. Gewerbeanmeldungen, Gewerbeabmeldungen und Gewerbeummeldungen werden im Bürgerbüro (Ordnungsamt) des Amtsgebäudes entgegengenommen. Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung oder -ummeldung beträgt 25 EUR. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

 

Sie können Ihre Gewerbeangelegenheiten auch Online abwickeln. Schauen Sie hierzu gerne unter Online-Dienstleistungen nach. So ersparen Sie sich den Weg in die Amtsverwaltung und sind nicht an die Öffnungszeiten gebunden.

 

Bedenken Sie bitte, dass bei der Einrichtung bzw. Errichtung eines Gewerbes neben den gewerberechtlichen auch baurechtliche Fragestellungen berührt werden können. So ist zu überlegen, ob eine beabsichtigte Betriebsstätte in dem Gebäude, wo sie eingerichtet werden soll, baurechtlich genehmigt und damit zulässig ist. Dies gilt auch für diejenigen Gebäude, in denen bereits eine gewerbliche Nutzung bestanden hat. Falls dem nicht so sein sollte, wäre bei der Amtsverwaltung ein entsprechender Nutzungsänderungsantrag (Bauantrag) zu stellen, mit dem die baurechtliche Genehmigung für die beabsichtigte gewerbliche Nutzung angestrebt wird. Über die baurechtliche Zulässigkeit wird dann im Baugenehmigungsverfahren entschieden werden.

 

Zur Vermeidung von Missverständnissen steht für Rückfragen das Bau- und Planungsamt im Amtsgebäude zur Verfügung. Informationen zur Gewerbesteuer erhalten Sie in der Finanzabteilung.

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Außenstelle Amrum

Strunwai 5
25946 Nebel

 

Telefon (04682) 9411-0

Telefax (04682) 9411-14

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Pressestelle

Telefon (04681) 747 0160

E-Mail  

 

 

*Hinweis zu E-Mail, DE-Mail


Beachten Sie bitte die Hinweise unter https://www.amtfa.de/kontakt