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Tipps für Hunde und HundehalterInnen

„Das Hundediplom der Inseln Föhr und Amrum"

 

Was Hund und Halter wissen müssen:

Auch wenn es keinen allgemeinen Leinenzwang auf den Inseln Föhr und Amrum gibt, sind Hunde stets so zu halten  und zu führen, dass von Ihnen keine Gefahr ausgehen kann. Für ein möglichst reibunHundgsfreies Miteinander gilt über  die unter angeführten Bestimmungen hinaus:

  • Rücksichtnahme
  • Respekt und
  • Toleranz

 

Wo besteht ein Mitnahmeverbot?

Es ist verboten, Hunde mitzunehmen in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, Vortrags-  und Versammlungsräume, Badeanstalten sowie auf Badeplätze (dazu zählen natürlich auch die konzessionierten  Strandbereiche mit regem Badebetrieb in der Zeit vom 01. April bis 31.Oktober), Kinderspielplätze und Liegewiesen. Ausnahme: Hunde dürfen auf ausgewiesenen Hundestränden mitgenommen und dort auch laufengelassen werden.  Es besteht in diesen Bereichen kein grundsätzlicher Leinenzwang.

Diese Aussage gilt indes nicht für die Hundestrände in Wyk auf Föhr und Nieblum: dort gilt auch an den Hundestränden der Leinenzwang!

 

Wo besteht Leinenzwang?

Hunde sind an der Leine zu führen in der Fußgängerzone, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen (Ausnahme: besonders ausgewiesene Hundeauslaufgebiete), bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegungen, in Treppenhäuser, in Aufzügen, in Fluren und sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen, in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln, in Sportanlagen, auf Friedhöfen sowie auf Märkten und Messen.

 

Hunde in Watt, Wald und Marschgebiet?

Im Bereich des Nationalparks (d.h. dem eigentlichen Wattenmeer mit den Wattflächen, Rinnen und anderen Unterwasserbereichen, Dünen, Sandbänken, usw.) dürfen Hunde ausschließlich angeleint geführt werden. In Bereich des Forstes dürfen Hunde nur angeleint und nur auf den regulären Waldwegen mitgenommen und geführt werden. Aus Gründen des Wild- und Artenschutzes sind im gesamten Amtsbereich Ruhe- und Schutzzonen für Wildtiere eingerichtet und mit entsprechenden Hinweistafeln ausgestattet worden. Auch hier gilt: Hunde sind sicher zu halten und zu führen und im Zweifel auch anzuleinen! Die Inseln Föhr und Amrum sind Vogelparadiese. Zur Brutzeit bevölkern tausende See- und Strandvögel die Insellandschaft und im Frühjahr und im Herbst fallen unzählige Zugvögel zur Rast hier ein. Im Interesse dieser einmaligen Naturlandschaft dürfen wir Sie höflichst dazu auffordern, den einschlägigen Ge- und Verboten nachzukommen.

 

Auf den Inseln finden Sie an geeigneten Stellen „Hundekottütenspender". Aber selbstverständlich führen Sie eigene Kotbeutel mit, denn zur Aufnahme und Beseitigung der Hinterlassenschaften Ihres Hundes sind Sie durch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen, so zum Beispiel dem Hunde- oder dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, verpflichtet. Bitte bedenken Sie, dass Hundekot für Kinder und werdende Mütter und deren Ungeborenes gefährlich werden kann. Die im Hundehaufen befindlichen Krankheitserreger, wie z.B. die Larven des Hundespulwurms, überleben viele Monate auf dem Spielplatz oder im Sandstrand. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir angezeigten Verstößen auch nachgehen. Dies geschieht im Interesse all derer, die sich an die geltenden Spielregeln halten. Wir danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt auf den Inseln Föhr und Amrum.

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Außenstelle Amrum

Strunwai 5
25946 Nebel

 

Telefon (04682) 9411-0

Telefax (04682) 9411-14

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