Anlage zur Sondernutzungs-Gebührensatzung

Anlage zu § 4 der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Wyk auf Föhr vom 19.04.2018

 

1. Straßenhandel und Gastronomie

1.1  Aufstellung und Verkauf von Waren, Warenständer, Verkaufsfahrzeuge, Schutzeinrichtungen und ähnliches, Tanz- und Bierzelte

a) je qm/Tag 1,00 Euro, Mindestgebühr 10,00 Euro

b) je qm/Monat 7,50 Euro, Mindestgebühr 25,00 Euro

 

c) je qm/auf Zeit Mindestgebühr 75,00 Euro
in Zone 1 und 2 50,00 Euro
in Zone 3 40,00 Euro
in Zone 4 35,00 Euro
in Zone 5 30,00 Euro

 

d) bei besonderen, publikumsstarken Veranstaltungen, insbesondere wenn die Stadt Wyk auf Föhr einen Kostenbeitrag leistet (open-air-Veranstaltung, Silvester, Sommerfeste, sportliche Großveranstaltungen etc.), erhöht sich die Mindestgebühr gemäß Ziffer 1.1 c auf maximal 1.000,00 Euro zzgl. des städtischen Kostenanteils. Eine Ermessensabwägung zwischen Gebühr und wirtschaftlichem Nutzen der Veranstalter ist bei der Bemessung der Gebühr vorzunehmen.

1.2  Straßenhandel im Umherziehen je Fahrzeug pauschal 125,00 Euro p.a.

1.3  Automaten, Spielgeräte u.ä. pauschal 125,00 Euro p.a.

 

1.4  Betriebe im Sinne des § 1 Gaststättengesetz pro Sitzgelegenheit auf Zeit
in Zone 1 85,00 Euro
in Zone 2 70,00 Euro
in Zone 3 50,00 Euro
in Zone 4 40,00 Euro
in Zone 5 30,00 Euro
Stehtische Doppelter Preis

 

2. Werbeschilder, Hinweise und sonstige Werbung

2.1  Stellschilder auf gewerbliche Betriebe bis zu einer Größe von DIN A1
a) direkt vor einem stehenden Gewerbe pro Schild Pauschal 75,00 Euro p.a.
b) an anderer Stelle als unmittelbar vor dem stehenden Gewerbe im Rahmen des bestehenden Beschilderungskonzeptes
zusätzlich zur Gebühr gemäß Ziffer 1.1 pro Schild
Pauschal 150,00 Euro p.a.
c) Fahnenmasten (als Werbeträger) Pauschal 150,00 Euro p.a.
 
2.2  Stellschilder/Plakate für vorübergehende Veranstaltungen pro Schild/Plakat

pro angefangene Woche 2,00 Euro

 
2.3  Verteilen von Handzetteln oder Warenproben

25,00 Euro pro Verteiler/halber Tag

 
2.4  Hinweisschilder u.ä. bis zu einer Größe von 1,0 qm

Pauschal 25,00 Euro p.a.

 
2.5  Werbe- und Informationsveranstaltungen

1,50 Euro pro qm/Tag

 
2.6  Großveranstaltungen mit überwiegendem wirtschaftlichen Interesse

2,50 Euro pro qm/Tag

 
2.5 Zirkusse, Revuen

pro angefangene Woche 75,00 Euro

 

3. Märkte

3.1  Jahrmarkt und andere Marktveranstaltungen:
Als kostenrechnende Einrichtung variable Gebührenhöhe auf der Grundlage der genutzten Fläche und der wirtschaftlichen Vorteile bis zur Kostendeckung für den Veranstalter

 

4. Baustelleneinrichtungen u.ä.

4.1  Bauzäune, Baubuden, Baugerüste, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräte, Mobiltoiletten, Lagerung von Baumaterialien, Aushub und Schutt 

Je angefangene Woche pro qm: 
bei monatlicher Nutzung 5,00 € (Mindestgebühr 50,00 €)
bei wöchentlicher Nutzung 2,50 € (Mindestgebühr 25,00 €)

 

5. Öffentliche Parkplätze

5.1  Fahrzeuge jeglicher Art, Hänger, Bootstrailer, Verkaufswagen, Wohnmobile, Container etc. ohne amtliche Zulassung oder bei eindeutiger Sondernutzung durch zugelassene Fahrzeuge
bis zu einer Länge von 4 m 20,00 Euro/Monat  
ab einer Länge über 4 m zweiachsig 40,00 Euro/Monat  
ab einer Länge über 4 m drei- und mehrachsig 60,00 Euro/Monat  
 
5.2  Baustelleneinrichtungen gemäß Ziffer 4.1 und Naturmaterialien wie Erde, Sand, pflanzl. Stoffe usw.

Je angefangene Woche pro qm: 
bei monatlicher Nutzung 5,00 € (Mindestgebühr 50,00 €)
bei wöchentlicher Nutzung 2,50 € (Mindestgebühr 25,00 €)

 

6. Sonstige Flächen

Für die Nutzung sonstiger öffentlicher Flächen

5,00 Euro pro qm/p.a.