Untersuchungsberechtigungsschein

Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die in einem Ausbildungsberuf beginnen wollen, müssen sich einer gesundheitlichen Eignungsuntersuchung unterziehen. Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes ausgestellt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird dieser Schein im Bürgerbüro (Ordnungsamt) des Amtsgebäudes kostenlos ausgehändigt.