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1. Nachtrag zur Hauptsatzung

1. Nachtragssatzung

zur Hauptsatzung der Gemeinde Midlum

(Kreis Nordfriesland)

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 17.01.2017 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom 06.03.2017 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:

 

Artikel I

Die Hauptsatzung der Gemeinde Midlum vom 19.12.2014 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 5 Abs. 2 werden jeweils die Worte "der Jahresrechnung" durch die Worte "des Jahresabschlusses" ersetzt.
  2. § 12 erhält folgende neue Fassung:

 

"§ 12

Veröffentlichungen

(zu beachten: Bekanntmachungsverordnung)

(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich

an der Bushaltestelle vor dem Dorfzentrum, Dörpstraat 47, 25938 Midlum

befindet, bekannt gemacht.

 

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.

 

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

 

Artikel II

Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der GO wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom 06.03.2017, Az. 012.10-3204, erteilt.

 

Midlum, den 17.03.2017

 

Gemeinde Midlum

- Der Bürgermeister -

(LS) gez. Stefan Hinrichsen

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ein entsprechender Bekanntmachungshinweis wurde am 17.03.2017 in der Bekanntmachungstafel an der Bushaltestellevor dem Dorfzentrum, Dörpstraat 47, 25938 Midlum, veröffentlicht.

 

Wyk auf Föhr, den 17.03.2017

 

Amt Föhr-Amrum

- Die Amtsdirektorin -

(LS) i.A. gez. Anke Zemke

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Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
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