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1. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum (Kreis Nordfriesland)
 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.12.2016 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom 14.12.2016 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:

 

Artikel I

Der § 12 (Veröffentlichungen) der Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum vom 19.12.2014 wird wie folg neu gefasst:

 

"§ 12
Veröffentlichungen

(zu beachten: Bekanntmachungsverordnung)

(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich

bei der Gastwirtschaft "Kröger's Dörpskrog", Dörpstrat 24, 25938 Oevenum

befindet, bekannt gemacht.

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

Artikel II

Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der GO wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom 14.12.2016, Az. 012.10-3208, erteilt.

 

Oevenum, den 24.02.2017

Gemeinde Oevenum
- Die Bürgermeisterin -

(LS) gez. Gisela Riemann


Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ein entsprechender Bekanntmachungshinweis wurde am 24.02.2017 in der Bekanntmachungstafel bei der Gastwirtschaft "Kröger's Dörpskrog", Dörpstrat 24, 25938 Oevenum, veröffentlicht.

Wyk auf Föhr, den 24.02.2017

Amt Föhr-Amrum
- Die Amtsdirektorin -

(LS) i.A. gez. Anke Zemke

 

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