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1. Nachtragssatzung

zur Hauptsatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum (Kreis Nordfriesland)
 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 20.12.2016 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom 02.01.2017 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:

 

Artikel I

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum vom 04.02.2015 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 5 Abs. 1 a) wird das Wort "Jahresrechnungen" durch das Wort "des Jahresabschlüsse" ersetzt.
  2. § 12 erhält folgende neue Fassung:

 

"§ 12
Veröffentlichungen

(zu beachten: Bekanntmachungsverordnung)

(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich

am AmrumBadeland, Am Schwimmbad 1, 25946 Wittdün auf Amrum

befindet, bekannt gemacht.

 

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.

 

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

 

Artikel II

 

Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der GO wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom 02.01.2017, Az. 012.11-3213, erteilt.

 

Wittdün auf Amrum, den 24.02.2017

 

Gemeinde Wittdün auf Amrum

- Der Bürgermeister -

(LS) gez. Jürgen Jungclaus


Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ein entsprechender Bekanntmachungshinweis wurde am 24.02.2017 in der Bekanntmachungstafel am AmrumBadeland, Am Schwimmbad 1, 25946 Wittdün auf Amrum, veröffentlicht.

 

Wyk auf Föhr, den 24.02.2017

 

Amt Föhr-Amrum

- Die Amtsdirektorin -

(LS) i.A. gez. Anke Zemke

 

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