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1. Nachtragssatzung

zur Hauptsatzung der Gemeinde Wrixum (Kreis Nordfriesland)
 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15.12.2016 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom 02.01.2017 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:

 

Artikel I

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Wrixum vom 26.09.2014 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 5 Abs. 2 werden jeweils die Worte "der Jahresrechnung" durch die Worte "des Jahresabschlusses" ersetzt.
  2. § 12 erhält folgende neue Fassung:

 

"§ 12
Veröffentlichungen

(zu beachten: Bekanntmachungsverordnung)

(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich

nordwestlich der Bushaltestelle "Wrixumer Mühle" in Fahrtrichtung Alkersum, 25938 Wrixum

befindet, bekannt gemacht.

 

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.

 

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

 

Artikel II

 

Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der GO wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom 02.01.2017, Az. 012.11-3213, erteilt.

 

Wrixum, den 24.02.2017

 

Gemeinde Wrixum

- Die Bürgermeisterin -

(LS) gez. Heidi Braun


Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ein entsprechender Bekanntmachungshinweis wurde am 24.02.2017 in der Bekanntmachungstafel nordwestlich der Bushaltestelle "Wrixumer Mühle" in Fahrtrichtung Alkersum, 25938 Wrixum, veröffentlicht.

 

Wyk auf Föhr, den 24.02.2017

 

Amt Föhr-Amrum

- Die Amtsdirektorin -

(LS) i.A. gez. Anke Zemke

 

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