Einwohnerfragestunde Wyk

Auszug aus der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr

 

Einwohnerfragestunde


1.     Vor Eintritt in die Sachberatung wird eine Einwohnerfragestunde durchgeführt. Sie soll in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern. Es dürfen Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft gestellt und Vorschläge und Anregungen unterbreitet werden.

 

2.     Die Fragen, Vorschläge und Anregungen sind sachlich und möglichst kurz vorzutragen und müssen eine kurze Beantwortung ermöglichen. Die Fragen dürfen sich auf kommunale Angelegenheiten einschließlich der öffentlichen Beratungspunkte der Stadtvertretersitzung beziehen.

 

3.     Die Fragen, Vorschläge und Anregungen sollen mündlich vorgetragen werden. Sie werden mündlich beantwortet. Kann eine Frage nicht sofort beantwortet werden, erfolgt die Beantwortung schriftlich oder in der nächsten Einwohnerfragestunde. Eine Aussprache über die Antworten findet nicht statt.

 

4.     Die Fragen werden von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister, der Amtsdirektorin/dem Amtsdirektor oder von den Ausschussvorsitzenden beantwortet. Die Antworten können durch Mitglieder der Stadtvertretung ergänzt werden.