Fördermittel für Heizungstausch & Sanierung
HINWEIS: Die hier bereitgestellten Informationen dienen einer ersten Orientierung. Die Angaben und Verlinkungen werden so aktuell wie möglich gehalten; eine Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Tagesaktualität kann jedoch nicht gegeben werden. Greifen Sie im Zweifelsfall bitte auf die Informationsangebote der jeweiligen Fachministerien und -behörden von Landes- und Bundesregierung aus erster Hand zurück. Alle Quellen wurden verlinkt.
Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
FördermittelCheck
Das Umweltbundesamt bietet über co2online einen FördermittelCheck an. Sie können unter folgendem Link darauf zugreifen und Ihr Vorhaben eingeben und auf Förderfähigkeit vorprüfen lassen:
https://advisor.co2online.de/uba/foerdermittelcheck/einstieg
Förderrechner
Das Öko-Zentrum NRW hat einen nützlichen Förderrechner für die BEG Einzelmaßnahme Heizungstausch herausgegeben. Die Excel-Datei kann nachfolgend heruntergeladen werden: Download.
Dieses Hilfsmittel kann auch für Gebäude in SH verwendet werden, da die Fördermittelkulisse des BEG-Programms bundeslandübergreifend einheitlich ist.


| Was | Wer | Antragsberechtigt | Links | weitere Infos |
Heizungstausch (Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude) | KfW |
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Gebäudehülle (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM)) | BAFA | siehe oben. Wichtig: Antragsstellung kann Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten oder –Expertin erfordern:
| Anlagentechnik (Belüftung)
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| Fachplanung / Baubegleitung | BAFA | Wichtig: erfordert Einbindung von anerkanntem Energieeffizienz-Experten / -Expertin | |
| Sanierungsfahrplan | BAFA | Wichtig: Beratung muss von anerkanntem Energieeffizienz-Experten /- Expertin durchgeführt werden | |
Ergänzungskredit (Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude) | KfW | Hinweis: Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die nach den geltenden Förderrichtlinien erteilt wurden, beantragt werden. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. |

Fragen oder Anregungen zu Nachhaltigkeit & Klimaschutz?
Kontaktieren Sie gerne unseren Klimaschutz- & Nachhaltigkeitsbeauftragten, Kai Becker; per E-Mail erreichbar über , oder telefonisch unter (+49) 04681 5004-853.
