Fördermittel für Heizungstausch & Sanierung

HINWEIS: Die hier bereitgestellten Informationen dienen einer ersten Orientierung. Die Angaben und Verlinkungen werden so aktuell wie möglich gehalten; eine Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Tagesaktualität kann jedoch nicht gegeben werden. Greifen Sie im Zweifelsfall bitte auf die Informationsangebote der jeweiligen Fachministerien und -behörden von Landes- und Bundesregierung aus erster Hand zurück. Alle Quellen wurden verlinkt.

Letzte Aktualisierung: 13.08.2026


 

FördermittelCheck

Das Umweltbundesamt bietet über co2online einen FördermittelCheck an. Sie können unter folgendem Link darauf zugreifen und Ihr Vorhaben eingeben und auf Förderfähigkeit vorprüfen lassen:

https://advisor.co2online.de/uba/foerdermittelcheck/einstieg 

 

UBA Logo
Förderrechner

Das Öko-Zentrum NRW hat einen nützlichen Förderrechner für die BEG Einzelmaßnahme Heizungstausch herausgegeben. Die Excel-Datei kann nachfolgend heruntergeladen werden: Download.

Dieses Hilfsmittel kann auch für Gebäude in SH verwendet werden, da die Fördermittelkulisse des BEG-Programms bundeslandübergreifend einheitlich ist.

Förderrechner BEG EM Heizung (ein Excel-Tool des Öko-Zentrum NRW)

Aktuelle Förderungen bei Bestandsgebäuden (Stand 21.07.2026). Förderung für Fachplanung & Baubegleitung: für Hülle, Technik, Heizung: 50 % (Einfamilien- oder Zweifamilienhaus förderfähig max. 5.000 €; Mehrfamilienhaus 2.000 €/Wohneinheit) Förderung für Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle, Technik oder Optimierung: Basisförderung 15 %, mit Sanierungsfahrplan weitere + 5% ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit. Förderung für Heizungstausche (förderfähig bis 28.000 €) 	Basisförderung:		 	30 % 	Klimageschwindigkeits-Bonus²: 	16 % 	Einkommensabhängiger Bonus: 	10-40 % Höchstfördersatz: 80 % Maximalquote von 28.000 € sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Klimageschwindigkeits-Bonus gilt nur für Selbstnutzende und funktionierende Heizungen. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 %.
WasWerAntragsberechtigtLinks | weitere Infos

Heizungstausch

(Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude)

KfW
  1. Eigentümer:innen von bestehenden EFH (selbstnutzend);

  2. Eigentümer:innen von bestehenden MFH (mehr als eine WE);

  3. Eigentümer:innen von Eigentumswohnungen in WEG (sofern Heizungstausch im Sondereigentum umgesetzt wird);

  4. WEG sofern der Heizungstauch im Gemeinschaftseigentum umgesetzt wird

www.kfw.de/heizung 


www.kfw.de/458 

 

Förderrichtline
 

Gebäudehülle
Anlagentechnik
Heizungsoptimierung
Gebäudenetz

(Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM))
 

BAFA

siehe oben.

Wichtig: Antragsstellung kann Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten oder –Expertin erfordern:
www.energie-effizienz-experten.de
 

  1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  2. Anlagentechnik (außer Heizung)

  3. Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

  4. Anträge mit einem iSFP-Bonus

  5. Fachplanung und Baubegleitung 

 

Gebäudehülle

Anlagentechnik (Belüftung)

Heizungsoptimierung

Gebäudenetz

 

Förderrichtline

Fachplanung / BaubegleitungBAFAWichtig: erfordert Einbindung von anerkanntem Energieeffizienz-Experten / -Expertin
 

Fachplanung

Förderrichtline

SanierungsfahrplanBAFAWichtig: Beratung muss von anerkanntem Energieeffizienz-Experten /- Expertin durchgeführt werden 
 

Sanierungsplan

Förderrichtline

Ergänzungskredit 

(Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude)

KfWHinweis: Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschuss­förderung der KfW und/oder des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA), die nach den geltenden Förder­richtlinien erteilt wurden, beantragt werden. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

www.kfw.de/358 

Förderrichtline


 

 

Kontakt
Fragen oder Anregungen zu Nachhaltigkeit & Klimaschutz?

Kontaktieren Sie gerne unseren Klimaschutz- & Nachhaltigkeitsbeauftragten, Kai Becker; per E-Mail erreichbar über , oder telefonisch unter (+49) 04681 5004-853.

 

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