Leitfaden für gängige Genehmigungsverfahren
An dieser Stelle finden Sie einen Leitfaden für die gängigen Genehmigungsverfahren:
Veranstaltungen
Private Veranstaltung und Veranstaltungen ohne Alkoholausschank:
Anfrage bei der zuständigen Gemeinde (Wyk - städtischer Hafenbetrieb, Nieblum -Gemeinde Nieblum, Utersum- Gemeinde Utersum), wenn erforderlich Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis
Für den Deichbereich und im Watt, ab 100 m von der Deichkante, ist die Zustimmung vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) einzuholen. www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/kontakt
Für den Bereich ab Deichkante bis 100 m ist die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland einzuholen. https://www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Kontakt/
Bei Veranstaltungen auf dem Wasser oder beim Einsatz von Lichteffekten (Feuerwerk, Leuchtfeuer ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee einzubeziehen- Mail:
Öffentliche Veranstaltungen mit Alkoholausschank:
Antrag nach §12 GastG bei der örtlichen Ordnungsbehörde (Gewerbeangelegenheit), evtl. ist die Einreichung eines Sicherheitskonzeptes erforderlich
Für den Deichbereich und im Watt, ab 100 m von der Deichkante, ist die Zustimmung vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) einzuholen. www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/kontakt
Für den Bereich ab Deichkante bis 100 m ist die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland einzuholen. https://www.nordfriesland.de/Quicknavigation/Kontakt/
Bei Veranstaltungen auf dem Wasser oder beim Einsatz von Lichteffekten (Feuerwerk, Leuchtfeuer ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee einzubeziehen- Mail:
Drohnenflüge im Strand- und Wattbereich:
Für Drohnenflüge im Strandbereich benötigt der Betreiber, ob Gewerblich oder Privat, grundsätzlich eine luftrechtliche Genehmigung von der Luftfahrtbehörde Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner:
Luftfahrtbehörde Schleswig-Holstein
Edwin Eweleit
Mercatorstraße 9, 24106 Kiel
Telefon: +49 431 383-2408
Telefax: +49 431 383-2754
E-Mail:
Internet: www.lbv-sh.de
Die Erlaubnis von der Luftfahrtbehörde wird dem Ordnungsamt vorgelegt, damit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann.
Ansprechpartnerin Amrum:
Anke Delius
Telefon: 04682 9411-20
Mobil: 0151 547 215 86
E-Mail:
Ansprechpartnerin Föhr:
Anni Christiansen
Telefon: 04681 5004-852
E-Mail:
Bei Strandnutzung ist außerdem die Zustimmung des jeweiligen Bürgermeister*in erforderlich.
Bei Projekten im Bereich des Wattenmeeres sind außerdem die Untere Naturschutzbehörde bzw. der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein zu beteiligen:
Kreis Nordfriesland
Fachdienst Umwelt
Marktstr. 6, 25813 Husum
Telefon: 04841 67-326
Fax: 04841 67-891 326
E-Mail:
www.nordfriesland.de
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und
Meeresschutz Schleswig-Holstein
Herzog-Adolf-Straße 1, 25813 Husum
Telefon: 04841 667-0
Fax: 04841 667-115
E-Mail:
Nutzung von Metalldetektoren an Badestränden
Es besteht eine generelle denkmalrechtliche Genehmigung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde zur Suche nach modern verlorenen Gegenständen mit einem Metalldetektor an den ausgewiesenen Badestränden der Nord- und Ostsee sowie an den Binnenseen Schleswig-Holsteins. Ausgenommen ist das Gebiet der Hansestadt Lübeck.
Als Strand gilt der Bereich, der wasserseitig durch das mittlere Tideniedrigwasser bzw. das Watt oder – an tidefreien Ufern – durch den mittleren Wasserstand und landseitig durch den Beginn des Pflanzenbewuchses, die Böschung der Steilküste oder den Dünenfuß begrenzt wird.
Hinweis: Es besteht eine gesetzliche Mitteilungs- und Anzeigepflicht für das Entdecken oder Auffinden von Kulturdenkmalen (§ 15 DSchG SH 2015, Funde)!
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Abteilung Denkmalschutz und Archäologische Landesaufnahme
Brockdorff-Rantzau-Str. 70
24837 Schleswig
Befahren der Fußgängerzone
Den Antrag zum Befahren der Fußgängerzone finden Sie in der Formular-Auflistung.
Verkehrsrechtliche Anordnung
Den Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung finden Sie in der Formular-Auflistung.
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Flächen
Informationen sowie Anträge finden Sie auf der Seite zur Sondernutzung.
Das Ordnungsamt Föhr - Amrum weist explizit daraufhin, dass Genehmigungsverfahren mindestens zwei Wochen im Voraus zu beantragen sind. So ist gewährleistet, dass über das entsprechende Genehmigungsverfahren entschieden werden kann.