Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

1.    Die Grundzüge der Planung für den künftigen Bebauungsplan Nr. 45 für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und dem städtischen Grünstreifen sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Diese Planung soll an die Stelle der zugleich aufzuhebenden Regelungen des Durchführungsplanes Nr. 2 für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Freyastraße und der Straße Am Grünstreifen treten.

2.    Zugleich wird die Amtsverwaltung beauftragt im Namen der Stadt Wyk auf Föhr eine „frühzeitige Behördenbeteiligung“ (nach § 4 Abs. 1 BauGB) sowie eine „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ (nach § 3 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. Es gab ein Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde. Sie regt an, den Bebauungsplan als einfaches Verfahren auf den Weg zu bringen. Auf Nachfrage teilt Herr Schmidt mit, dass das Grundstück des alten Feuerwehrgerätehauses nicht als Bauland nutzbar sei, weil die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden können. Die Punkte 1 und 2 werden gemeinsam abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:          

10 Ja

 

Herr Heinz Lorenzen nimmt aus Gründen der Befangenheit an der Beratung zu Punkt 2 und an den Abstimmungen nicht teil.