Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Nieblum beschließt, den Wirtschaftsplan 2012 in der Haushaltssatzung mit den vorgenannten Änderungen wie folgt festzusetzen (Es handelt sich bei den nachfolgend aufgeführten Zahlen bereits um die den Änderungen angepassten Beträge!):

 

§ 5

 

Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                     506.900,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                       724.500,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                                    0,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                          217.600,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                              330.600,-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                                330.600,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                   0,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                           90.000,-- EUR

6. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf            7,26 Stellen

 

 

Anmerkung:  Unter TOP 9 wurde für den Gemeindehaushalt eine Mittelanmeldung in Höhe von 25.000 € für rechtsberatende Tätigkeiten nachgereicht. Nach Prüfung durch den Fachbereich Controlling, sind diese Kosten dem Wirtschaftsplan des Kurbetriebes zuzuordnen. Diese erhöhten Investitionskosten sind in dem vorgenannt aufgeführten § 5 bereits mit ausgewiesen!

 


Herr Schulze erläutert den Wirtschaftsplan anhand der Vorlage Nr. Nieb/000064. Er erklärt, dass der Jahresabschluss 2010 als Orientierung gedient habe, ebenso wie die bekannten Preissteigerungsraten.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Gemeindevertretung liegt der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 des Kurbetriebes vor. Als Investitionen 2012 werden im Vermögensplan kleinere Projekten geplant. 5.000,00 € sind für die Renovierung von WC´s vorgesehen. Für die Küche und die Abluft im Haus des Gastes werden 25.000,00 € geplant, 15.000,00 € für Strandkörbe, 30.000,00 € für die Beleuchtung von Brunnen und 10.000,00 € für die Beschilderung Strandparkplatz. Weiterhin werden noch 2.000,00 € für eine Internetverbindung eingeplant.

 

Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 87.000 EUR.

 

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt aus eigenen Mitteln.

 

Die Ansätze des Erfolgsplanes orientieren sich größtenteils an den Vorjahreswerten.

 

 

Bürgermeister Riewerts erläutert, dass sich der Ansatz in Höhe von 25.000 € für das Haus des Gastes (siehe oben) aus den Anschaffungen von Stühlen und Tischen sowie der Installation einer Abluftanlage in der Küche zusammensetze.

 

Herr Riewerts bittet um Ergänzung des Wirtschaftsplanes 2012 um die nachfolgend aufgeführten Positionen:

 

§   30.000 €               Bau eines Bohlenweges am Meedsweg / Waalem sowie Ausbau des                                       Parkplatzes am FKK-Strand

 

§     5.000 €               Anschaffung eines DLRG-Wagens

 

§   10.000 €               Strandpflege

 

§     5.000 €               Anschaffung eines Müllcontainers (Ersparnis Pacht)

 

Die erhöhten Investitionskosten führen zu einem höheren Ausgleich, welcher durch die Gemeinde Nieblum zu leisten wäre.

 

Insgesamt könne festgehalten werden, dass der Anstieg des Jahresverlustes hauptsächlich durch erhöhte Gehaltskosten, das erhöhte Dienstleistungsentgelt an die Föhr Tourismus GmbH sowie die gestiegenen Energiekosten zu begründen sei.

 

Es wird angemerkt, dass nach Prüfung durch Herrn Tramm (Steuerberater MEF & Partner) die Errichtung einer Solaranlage im Gemeindehaushalt ausgewiesen werden müsse, da es sich um einen Betrieb gewerblicher Art handele. Da die Errichtung einer solchen Anlage auf der Strandkorbhalle geplant sei, welche dem Kurbetrieb zuzuordnen sei, müsse noch über eventuell zu leistende Zahlungen/Verrechnungen (z.B. Pacht) zwischen Gemeinde und Kurbetrieb nachgedacht werden.

 

Es wird angeregt aufgrund der defizitären Lage des Kurbetriebes, langfristige Planungen zur Verbesserung der finanziellen Lage anzudenken.

 


Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen