Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Zur Sicherung der Planung beschließt die Stadtvertretung die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 47b für das Gebiet südlich der Straße „Am Golfplatz“, westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


STVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001542/1.

 

Es wird angemerkt, dass in der als Anlage beigefügten Satzung folgende Änderungen vorgenommen werden müssen:

 

In dem zweiten Absatz muss das Wort „geändert“ durch das Wort „modifiziert“ ersetzt werden und die letzten drei Zeilen auf der Seite 1 müssen gestrichen werden.

 


Abstimmungsergebnis:  15 Ja-Stimmen

                                                  1 Enthaltung