Beschluss: zurückgestellt

Bürgermeister Schmidt begrüßt Herrn Feddersen und Frau Paulsen vom Amt Föhr - Amrum und bittet diese, den Sachverhalt vorzutragen. Beide erläutern den Sachverhalt ausführlich anhand der Vorlage und einer Präsentation.

 

1. Wechsel vom Realgrößenmaßstab zum umsatzbezogenen Abgabenmaßstab

Die Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Utersum stammt aus dem Jahre 1995. Seinerzeit wurden für die unterschiedlichen Gruppen von Abgabepflichtigen feste Einheitssätze gebildet und die Verteilung der Gesamt-Abgabenlast nach einem sogenannten Realgrößenmaßstab vorgenommen. Das bedeutet, es sind für jede Betriebsart einzelne Abgabensätze gefunden worden, die sich auf eine bestimmte Anzahl der im Betrieb vorhandenen Sitzplätze, Mitarbeiter, Fahrzeuge, Verkaufsflächen, Übernachtungen usw. beziehen.

In der Vergangenheit sind die damals festgelegten Einheitssätze mehrmals um einen pauschalen Prozentsatz angehoben worden, zuletzt mit Änderungssatzungen vom 12.11.2010 um jeweils 15% und mit Änderungssatzung vom 10.10.2011 nochmals um weitere 20%. Nach den Ergebnissen der jüngsten Abgabenkalkulation wäre zum 1. Januar 2013 eine weitere Anhebung der Abgabensätze erforderlich.

Da der oben beschriebene Realgrößenmaßstab rechtlich umstritten und nur mit sehr großem Kalkulationsaufwand juristisch korrekt umsetzbar ist, wäre darüber zu beraten und zu entscheiden, ob die Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Utersum künftig nach einem sogenannten umsatzbezogenen Abgabenmaßstab auf alle Abgabepflichtigen verteilt werden soll. Diese Maßstabsvariante wird in letzter Zeit zunehmend von den Tourismusgemeinden bevorzugt und beispielsweise auch in Wyk auf Föhr seit mehr als 13 Jahren erfolgreich umgesetzt. In den amtsangehörigen Gemeinden Nieblum und Wittdün auf Amrum gilt der umsatzbezogene Maßstab seit 2011 bzw. 2012.

Während sich bei der Umsetzung des Realgrößenmaßstabes einzelne Ungleichbehandlungen nicht immer vermeiden lassen, bietet der umsatzbezogene Maßstab eine deutlich größere Abgabengerechtigkeit und mehr Rechtssicherheit. Beim umsatzbezogenen Maßstab richtet sich die Verteilung der Abgabenlast gleichermaßen für alle Pflichtigen nach der Höhe der jährlichen Betriebseinnahmen, multipliziert mit einem Gewinnsatz und einem fiktiven Vorteilssatz (der jeweiligen Betriebsart).

Für die Gemeinde Utersum ist von der Verwaltung der Entwurf einer neuen Fremdenverkehrsabgabesatzung mit umsatzbezogenem Maßstab vorbereitet worden.

 

2. Abgabensatz und Finanzierungsanteile

Das jährliche Aufkommen der Fremdenverkehrsabgabe betrug für die Gemeinde Utersum  in den Jahren

                                               2006                     20.311,95 €
                                               2007                     20.487,87 €
                                               2008                     20.337,03 €
                                               2009                     20.598,77 €
                                               2010                     20.048,55 €
                                               2011 *)                  19.905,75 €
                                               2012 **)                23.500,00 €

*) Die Anhebung der Abgabensätze zum 1. Januar 2011 wirken sich teilweise erst im Folgejahr aus, weil die Berechnungsgrundlagen der Beherbergungsbetriebe (Anzahl der Übernachtungen) erst nach Ablauf des Veranlagungsjahres feststehen. Dies gilt entsprechend für die Anhebung der Abgabensätze zum 1. Januar 2012.

**) Statt des tatsächlichen Abgabenaufkommens ist für 2012 zunächst die Summe der in diesem Jahr gegen die Abgabepflichtigen festgesetzten Fremdenverkehrsabgaben eingetragen worden.

Würde man das Satzungsrecht und die Abgabensätze nicht verändern, so könnte die Gemeinde bei annähernd gleich bleibenden Realgrößen der einzelnen Pflichtigen ab 2013 ein jährliches Aufkommen an Fremdenverkehrsabgaben in Höhe von 26.600 € erwarten. Der beigefügten Kalkulationsübersicht ist zu entnehmen, dass allein der jährliche Werbeaufwand der Gemeinde, der zu 70% aus Fremdenverkehrsabgaben finanziert werden soll, rund 61.000 € beträgt. Zudem sollen nach aktuellem Satzungsrecht 10% der übrigen Tourismusaufwendungen aus Fremdenverkehrsabgaben finanziert werden. Der jährliche Finanzierungsbedarf aus Fremdenverkehrsabgaben würde damit bei insgesamt rund 92.700 € liegen und das tatsächlich zu erwartende Jahresaufkommen (26.600 €) deutlich übersteigen.

Die seinerzeit von der Gemeinde festgelegten Anteile zur Finanzierung der Tourismusaufwendungen sind jedoch nicht mehr sachgerecht und bedürfen der Anpassung. Will man die Sätze für Kurabgaben, Strandkorbmieten, Eintrittsgelder, Mieten und sonstige Erlöse nicht grundlegend verändern, so wären die in der anliegenden Kalkulationsübersicht dargestellten Finanzierungsanteile zu erwägen. Danach sollten künftig weiterhin 70% der Werbeaufwendungen, aber nur noch 1% der übrigen Tourismusaufwendungen aus Fremdenverkehrsabgaben finanziert werden.

Auf alle Abgabepflichtigen wäre danach eine Abgabenlast von jährlich rund 47.700 € zu verteilen.

 

Entscheidet man sich für die neue Maßstabsvariante und damit für einen Wechsel vom Realgrößenmaßstab zum umsatzbezogenen Maßstab, so kann dies für einzelne Betriebsarten durchaus auch einmal zu spürbaren Veränderungen in der Höhe der jährlich zu zahlenden Fremdenverkehrsabgabe führen. Exakte Berechnungsgrundlagen lassen sich erst dann ermitteln, wenn die Abgabepflichtigen aufgrund der neuen Satzungsgrundlage zu Umsatzmeldungen verpflichtet werden können.

Vor dem Hintergrund der mit einer Umstellung der Maßstabsvariante für die Pflichtigen verbundenen Veränderungen und den derzeit noch fehlenden Erfahrungen und exakten Umsatzangaben ist im Satzungsentwurf zunächst von einem unveränderten Finanzierungsbedarf (26.600 €) ausgegangen worden.

Der im Satzungsentwurf mit 4,3% vorgesehene Abgabensatz (in § 5) bleibt in vertretbarem Umfang hinter dem Finanzierungsbedarf zurück und lässt Einnahmen von voraussichtlich knapp 26.600 € erwarten. Diese Größe stützt sich auf Daten einer vorläufigen Veranlagungsliste, in der die Abgabepflichtigen der Gemeinde mit vorab geschätzten Umsatzgrößen enthalten sind. Die Gesamtsumme der Messbeträge aller pflichtigen Betriebe beträgt in der vorläufigen Veranlagungsliste insgesamt 617.082 €.

Der höchstzulässige Abgabensatz für das Beitragsjahr 2013 ergibt sich folglich aus der Berechnung:

47.700 €  :  617.082 €  =  7,73%.

Dieser Abgabensatz sollte in der kommunalen Abgabensatzung nicht überschritten werden.

 

Nach der Vorstellung der Daten und Fakten wird die Sitzung für einen Augenblick unterbrochen um den Einwohnern und Einwohnerinnen die Gelegenheit zu geben, den Sachverhalt mit zu diskutieren.

Es wird deutlich gemacht, dass die derzeitige Form der Erhebung nicht mehr rechtssicher sei und auch die Gerechtigkeit der Veranlagung zu wünschen übrig ließe. Im Rahmen der Diskussion wird deutlich, dass die Einwohner und Einwohnerinnen die Umstellung der Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Utersum begrüßen würden. Von deren Seite wird ein Abgabesatz von 5,55% favorisiert.

 

Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, wird die Sitzung offiziell fortgeführt.

 

Nach kurzer Diskussion einigt sich die Gemeindevertretung darauf, die Beschlussempfehlung bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen um sich nochmals in Ruhe mit dem Abgabensatz und der neuen Satzung auseinander setzen zu können. Grundsätzlich stellen sich die Gemeindevertreter eine Erhöhung der Einnahmen um etwa 37 bis 38.000 € vor. Dies würde einen Satz von 5,55% ausmachen. Der nächste Sitzungstermin wird auf den 13. November festgesetzt, auf welchem dann sowohl über den Tagesordnungspunkt 9 als auch den Tagesordnungspunkt 10 abschließend abgestimmt werden soll.