Beschluss: ungeändert beschlossen

 


Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung hat am 19.02.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6 „Gebiet Steenodde, beiderseits der L 282 (Stianoodswai) zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück mit dem Hotel incl. Restaurant.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgte vom 25.11.2013 bis zum 30.12.2013. Die Behördenbeteiligung (§ 4 (2) BauGB) wurde parallel durchgeführt. Am 04.03.2014 hat die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss gefasst. Wegen einer Änderung des Maßes der Nutzung, hat die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss am 22.07.2014 aufgehoben und einen erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die erneute Auslegung wurde vom 18.08.2014 – 02.09.2014 durchgeführt.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Anlage „Auswertung der Stellungnahmen“ aufgeführt. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sollen von der Gemeindevertretung nunmehr geprüft und beschlossen werden. Anschließend soll der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschlussempfehlung:

 

a)         Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2  BauGB) und der jeweiligen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage „Auswertung der Stellungnahmen“ beschlossen. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

 

b)         Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 84 LBO beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet Steenodde, beiderseits der L 282 (Stianoodswai) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

           

c)         Der Satzungsbeschluss ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

d)         Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu berichtigen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 11

 

Davon anwesend: 7                ; Ja-Stimmen: 7      ; Nein-Stimmen: 0      ; Stimmenthaltungen: 0

 

Aufgrund des § 22 waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von

der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.