Beschlussempfehlung:

 

a) Aufstellungsbeschluss

 

Für einen mittleren Teilbereich des seit dem 28.10.1987 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte – West“ wird die 6. Änderung als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Von der Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Der Änderungsbereich umfasst das gemeindeeigene Flurstück 262 (Grundstück Mittelstraße 34).

 

Folgendes Planungsziel wird angestrebt:

Entwicklung von Dauerwohnen entsprechend dem gemeindlichen und insularen Bedarf.

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird die Stadtplanerin Frau Bahlmann beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter/ innen: 9   Anwesend: 4

Ja-Stimmen:4             Nein-Stimmen: 0                     Enthaltungen: 0

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Christian Klüssendorf, Heiko Müller

 

b) Abwägung der bisher eingegangenen Stellungnahmen

 

1. Die bisher eingegangenen Stellungnahmen (frühzeitige Unterrichtung und Erörterung am 20.05.2014) bezogen auf das gemeindliche Grundstück, für das nunmehr die 6. Änderung des Ursprungsbebauungsplanes aufgestellt wird hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage „Auswertung der Stellungnahmen“ beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter/ innen: 9   Anwesend: 4

Ja-Stimmen:4             Nein-Stimmen:0                      Enthaltungen: 0

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Christian Klüssendorf, Heiko Müller

 

c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, diejenigen Bürger, die anlässlich
der frühzeitigen Beteiligungsverfahren und danach Anregungen zur Planung vorgetragen haben, von dem Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte – West“ für den Bereich des Grundstücks Mittelstraße 34, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“ einschließlich der Begründung dazu nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Öffentlichkeit ist durch die Bekanntmachung darauf
hinzuweisen, dass diese Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt und von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB abgesehen wird und § 4c BauGB ist nicht anzuwenden ist.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs.2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Ferner sind sie darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt und von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB abgesehen wird und § 4c BauGB nicht anzuwenden ist.

3. Der Amtsdirektorin des Amtes Föhr - Amrum wird weiterhin beauftragt, die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter/ innen: 9   Anwesend: 4

Ja-Stimmen: 4            Nein-Stimmen:0                      Enthaltungen: 0

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Christian Klüssendorf, Heiko Müller

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt in dieser Sitzung, den Bebauungsplan Nr. 3 „Ortslage Mitte – West“ der Gemeinde Wittdün auf Amrum zu ändern. Der Änderungsbereich umfasst das gemeindeeigene Grundstück Mittelstraße 34 -dessen frühere Nutzung als Verwaltungsgebäude im südlichen Teilbereich zwischen­zeitlich aufgegeben und als bauliche Substanz beseitigt wurde sowie dessen Aufgabe der Nutzung als Veranstaltungshalle und Bauhof im nördlichen Teilbereich einschließlich Beseitigung der bauli­chen Anlagen dafür unmittelbar bevorsteht-.

 

Die Gemeindevertretung hat am 26.08.2008 beschlossen eine Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 aufzustellen. Frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB wurden bereits durchgeführt. Aufgrund der derzeit noch nicht abschließend geklärten Rechtslage bzgl. der Einordnung von vermieteten Ferienwohnungen und Dauerwohnungen in ein Baugebiet gemäß Baunutzungsverordnung, muss das Verfahren zur Neufassung vorerst zurück gestellt werden. Um Dauerwohnen entsprechend dem gemeindlichen und insularen Bedarf zu schaffen, muss eine weitere Änderung des Ursprungsplanes durchgeführt werden.

 

Die bisher abgegebenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Anlage „Auswertung der Stellungnahmen“ aufgeführt. Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sollen von der Gemeindevertretung nunmehr geprüft und beschlossen werden. Anschließend soll der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.