Sitzung: 06.12.2006 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001473/6
1. Der
Entwurfs und Auslegungsbeschluss vom 10.02.2005 wird aufgehoben.
2. Anstelle
des bisherigen Sondergebietes „Erholungsheim“ wird ein Sondergebiet für
besondere touristische Einrichtungen (z. B. Erholungsheime, Hotel) sowie für
Einrichtungen für soziale Zwecken ausgewiesen. Der Katalog der zulässigen
Nutzungsarten wird erweitert um Einrichtung zum Wohnen und zum Betreuen von
pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen.
3. Der
entsprechend den modifizierten Planungszielen vom 22.09.2005 sowie den unter
Ziffer 2. genannten Punkten abgewandelte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47b
für das Gebiet südlich der Straße "Am Golfplatz", westlich des
Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich
der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen
Grünstreifens wird erneut als Entwurf beschlossen.
4.
Der Entwurf der Begründung dazu wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
5. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen sind nach § 3Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. Auslegung zu informieren.
Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. Er erläutert, dass der Text ergänzt wurde um weitere Nutzungsmöglichkeiten, aber die Zeichnung gleich geblieben ist. Die Fortführung des Planverfahrens ist erforderlich, weil die Veränderungssperre nicht wiederholt werden kann.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja