Beschluss: ungeändert beschlossen

Verfahrens-/Beschlussempfehlung:

1.      Der Entwurfs und Auslegungsbeschluss vom 10.02.2005 wird aufgehoben.

2.      Anstelle des bisherigen Sondergebietes „Erholungsheim“ wird ein Sondergebiet für besondere touristische Einrichtungen (z. B. Erholungsheime, Hotel) sowie für Einrichtungen für soziale Zwecken ausgewiesen. Der Katalog der zulässigen Nutzungsarten wird erweitert um Einrichtung zum Wohnen und zum Betreuen von pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen.

3.      Der entsprechend den modifizierten Planungszielen vom 22.09.2005 sowie den unter Ziffer 2. genannten Punkten abgewandelte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47b für das Gebiet südlich der Straße "Am Golfplatz", westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens wird erneut als Entwurf beschlossen.

4.      Der Entwurf der Begründung dazu wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

5.      Die Entwürfe des Planes und der Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen sind nach § 3Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. Auslegung zu informieren.


Stv Groten berichtet anhand der Vorlage Stadt/001473/6.


Abstimmungsergebnis:            einstimmig