Beschluss:

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen „Strunwai“ und „Madelwai“ sowie zwischen dem „Fleegamwai“ und dem Schwimmbad und dem Schullandheim „Banhorn“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie dem Entwurf der Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst den im Bebauungsplan Nr. 4 in der Planzeichnung mit Teil A 1(1) bezeichneten Bereich und ist unterteilt in die Teilbereiche 1 und 2.

 

Die Amtsdirektorin wird  beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung dazu, nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass die relevanten und umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Landschaftsplan „Insel Amrum“ mit ausgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter: 9

 

Davon anwesend: 7   Ja-Stimmen:  3   Nein-Stimmen:  3    Stimmenthaltungen:  1

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende/ keine Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Peter Heck-Schau

 

Damit ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nicht gefasst.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung hat am 22.02.2011 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 gefasst. Die Rehasan als Betreiberin der Mutter- Kind-Klink beabsichtigt am „Haus Sonnenau“ notwendige Umbau- und Renovierungsarbeiten vorzunehmen. Diese sind erforderlich, um eine Qualitätsverbesserung des Angebotes der Mutter-Kind-Klinik zu ermöglichen. Um die geplanten baulichen Maßnahmen durchführen zu können, sind als Maß der Nutzung eine Anhebung der GRZ und eine Ausweitung der überbaubaren Fläche für das „Haus Sonnenau“ vorgesehen.

 

Die textliche Festsetzung sieht vor:

a)   die zulässige Anzahl von Appartements für das „Haus Sonnenau“

(maximal 33 Appartements zulässig).

b)   die  maximale zulässige Anzahl von Appartements für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4

(maximal 81 Appartements zulässig).

 

Städtebauliche Verträge zwischen der Gemeinde Norddorf und der Rehasan Mutter und Kind GmbH und der Rehasan Vermögensverwaltung Amrum GmbH legen eine verbindliche Höchstzahl der Appartements für den gesamten Klinikbereich in Norddorf fest (insgesamt maximal 160 Appartements zulässig). Der erforderliche Ausgleich für die durch die Planung ermöglichten Eingriffe in den Boden wird gemäß vertraglicher Regelung vollständig von der Rehasan Gruppe geleistet. Die Sicherung der Fläche und die Übernahme der Kompensationsverpflichtungen über vertragliche Vereinbarungen müssen als Nachweis gegenüber der unteren Naturschutzbehörde noch erbracht werden.

 

Der nunmehr vorgesehene Entwurfs- und Auslegungsbeschluss bildet die Grundlage für die öffentliche Auslegung des Entwurfs sowie für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.