Beschlussempfehlung:
Zur Verwirklichung
des Erweiterungsvorhabens der Klinik Sonneneck beschließt die Stadtvertretung
den städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wyk auf
Föhr.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja 0 Nein 0 Enthaltung
Eine Erweiterung der Klinik Sonneneck ist erforderlich, um diesen Klinikstandort langfristig zu sichern. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist eine 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 erforderlich. Diese Bebauungsplanänderung soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB abgewickelt werden, um sowohl für die Stadt Wyk auf Föhr als auch für den Vorhabenträger die Umsetzung der Planung sicherzustellen.
Die Kosten des Verfahrensablaufes werden vom Vorhabenträger getragen.
Die hierfür notwendigen Rahmensetzungen erfolgen durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Wyk auf Föhr und dem Vorhabenträger.
Folgende Änderungen werden im Entwurf des städtebaulichen
Vertrages vorgenommen:
- Auf Seite drei von dem Entwurf des städtebaulichen
Vertrages, wird in §1 Absatz 6 die Worte „der Stadt“ vor dem Wort „die“
gesetzt.
- Die Worte „des öffentlichen Rechts“ werden gestrichen.
Anschließend wird der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages einstimmig vom Ausschuss genehmigt.