Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

  1. Von Trägern öffentlicher Belange und von Privatpersonen sind Bedenken, Anregungen und Hinweise vorgetragen worden, die berücksichtigt, zum Teil berücksichtigt oder nicht berücksichtigt wurden (siehe Anlage zur Vorlage). Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen, die Bedenken, Anregungen und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Der Entwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Änderungen für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wyk auf Föhr erneut beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird mit den beschlossenen Änderungen gebilligt. Der Planentwurf mit den geänderten Teilbereiche und die geänderte Begründung sowie die wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die erneute Auslegung zu informieren.

Frau Jung erläutert den Werdegang der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Auslegung anhand der Vorlage.

Anschließend stellt die Ausschussvorsitzende die auf Seite 8 der Anlage zur Vorlage zusammengefassten inhaltlichen Punkte zur Abstimmung:

 

1. Biotopverbundflächenplanung (Eingabe 9)

Auf die Anlage eines Biotopverbundstreifens entlang des Entwässerungskanals in einer Breite von 10 m beiderseits des Gewässerlaufs und die Renaturierung wird verzichtet, da die Unterhaltung des „Graben 15“, der das gesamte Planungsgebiet durchzieht (Gewässereinigung mit dem Mähboot, Ablagerung von Mähgut im Böschungsbereich) gewährleistet sein muss. Die geforderte Renaturierung widerspricht dieser Forderung des Wasserbeschaffungsverbandes.

Beschluss: 10 ja     1 nein     0 Enthaltungen

 

Herr Nahmens ist bei der Beratung und Beschlussfassung zu den Punkten 2 und 3 wegen Befangenheit nicht im Sitzungssaal.

 

2. Grünfläche Schlaw (Eingabe 11, 14 und 16)

a) Gem. Beschluss des BA und der Stadtvertretung im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung im September 2006 sollten beide Alternativen im Plan vorgesehen werden als Option für die Vervollständigung bzw. Fortführung des Systems der Grünzüge.

Ein Ausschussmitglied spricht sich dafür aus, den westlichen Grünstreifen entlang der Privatstraße Schlaw aus dem Plan zu nehmen. Daraufhin werden die beiden alternativen Flächen getrennt abgestimmt:

 

Verzicht auf den westlichen Grünstreifen entlang der Privatstraße Schlaw

Beschluss: 9 ja     0 nein     0 Enthaltungen

Beibehaltung des östlichen Grünstreifens östlich der Privatstraße Töft
Beschluss: 10 ja

 

b) Zur Verbesserung der Gehwegsituation entlang der Boldixumer Straße wird ein schmaler Grünstreifen (ca. 10m) nördlich der Boldixumer Straße angelegt. Dieser verbessert zugleich auch die Anbindung der in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Grünzüge Schulzentrum – Boyens Sluss – Schlaw bzw. östlich Töft. Die Stadt wird in Kaufverhandlung bzgl. der in Frage kommenden Flächen eintreten.

Beschluss: 10 ja

 

3. Gewerbegebietserweiterung

Im Flächennutzungsplan müsste nach Rücksprache mit der Landesplanung bereits aufgrund des Bestandes ein „Sonstiges Sondergebiet“ dargestellt werden. Vor dem Hintergrund der in Aussicht gestellten städtebaulichen Neuordnung werden folgende Darstellungen gewählt:

- Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes „Baustoffhandlung / Abfallverwertung“

- Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes „Baumarkt / Baustoffhandlung“

In der Begründung wird der Anlass für die o.g. Darstellungen aufgezeigt (städtebaulicher Missstand; Neuordnung der Situation; Erweiterungsabsichten etc.). In der Begründung wird ebenfalls darauf verwiesen, dass Details zu Flächengrößen, -zurordnung, Sortimenten etc. auf der Ebene des Bebauungsplanes konkretisiert und verbindlich festgelegt werden.

Die allgemeine Darstellung der Sonderbaufläche und die Darstellung der unterschiedlichen Zweckbestimmungen (S 21 und S 22) werden getrennt abgestimmt:

 

Darstellung einer Sonderbaufläche für die Fläche zwischen Hemkweg und neuer Anbindung an die L 214

Beschluss: 6 ja     4 nein     0 Enthaltungen

 

Darstellung der Zweckbestimmungen der Sonderbaufläche entsprechend der vorliegenden Plandarstellung

Beschluss: 7 ja      2 nein     1 Enthaltung

 

Die Randeingrünung zur Marsch wird in einer Breite von 30 m, die Eingrünung zur L 214 in einer Breite von 10 m (in Anlehnung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20) im Flächennutzungsplan dargestellt.

Beschluss: 10 ja

 

4. Spielplatz Hamburger Ring / Wohnbaufläche

Gem. Beschluss des BA und der Stadtvertretung im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung sollte die Fläche als Wohnbaufläche im Plan vorgesehen werden, weil kein Bedarf besteht.

Ein Ausschussmitglied spricht sich dafür aus, die Änderung der Grünfläche in Wohnbaufläche zu überdenken, weil die Äußerungen der Anwohner hinsichtlich eines Generationswechsels einen Bedarf für den Spielplatz aus seiner Sicht erkennen lassen.

Beschluss: 5 ja     5 nein     1 Enthaltung

 

Die Ausschussvorsitzende stellt fest, dass aufgrund des Abstimmungsergebnisses zu diesem Punkt eine erneute Beratung über diesen Punkt im Haupt- und Finanzausschuss notwendig ist und lässt abschließend über die Beschlussvorlage, einschließlich der beschlossenen inhaltlichen Änderungen abstimmen.


Abstimmungsergebnis:  6 ja     1 nein     4 Enthaltungen