Zu a) Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 16 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.
2. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b)
Satzungsbeschluss
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet beiderseits Guatingwai zwischen Rundföhrstraße und Deelswai im Ortsteil Goting, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.
Im
Anschluss an die Abstimmung nimmt Herr Friedrich Riewerts wieder an der Sitzung
teil und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeinde Nieblum hat am 19.05.2015 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 mit Begründung beschlossen und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 22.05.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im Rahmen der
erneuten Auslegung vom 05.06.2015 bis zum 22.06.2015 und der Trägerbeteiligung
wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage
berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.
Aus Befangenheitsgründen verlässt Bürgermeister Riewerts zur Beratung und Beschlussfassung den Raum.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Friedrich Riewerts