Beschlussempfehlung:
- Es wird die Grundsanierung der Schule nach der Variante „Marktplatz“
beschlossen. Dabei wird von einer Kostenhöhe von 12.793.241,25 ausgegangen
und einer geschätzten Bauzeit von ca. 3,5 Jahren bei laufendem
Schulbetrieb.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte in die Weg
zu leiten, damit im kommenden Jahr 2016 mit der Maßnahme begonnen werden
kann (erforderliche Haushaltsmittel bereit stellen, Förderung klären, gegebenenfalls
VOF-Verfahren, Bauantragsplanung, Ausschreibung, Förderanträge in 2015
usw.).
- Die für die Gesamtmaßnahme notwendigen Haushaltmittel sind unter
Bezug auf den zu erwartenden Baufortschritt (Abfolge von Bauabschnitten)
auf die nachfolgenden Haushaltsjahre aufzuteilen unter Berücksichtigung eventueller
Fördermöglichkeiten.
- Hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen ist in diesem Jahr das
Alarmierungssystem zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Rahmen der Gebäudeunterhaltung bereitzustellen.
Der Vorsitzende
begrüßt die Herrn Steinwender und Steenfatt und bittet diese, ihr
überarbeitetes Konzept zu erläutern.
Herr Steinwender
erläutert das überarbeitete Konzept anhand der Präsentation vom 18.03.2015.
Er teilt mit, dass
Einsparmöglichkeiten nur durch eine Senkung der Standards möglich seien.
Eine zentrale
Lüftungsanlage verursache Investitionen in erheblichem Umfang, bringe
langfristig aber auch Einsparungen mit sich. Es sei z.B. möglich, nur 1 Lüftung
für alle Bereiche einzusetzen. In den Klassenräumen sei auch eine automatische
Fensterlüftung über die Oberlichter möglich.
Insgesamt würden
alle Einsparmöglichkeiten eine Reduzierung der Baukosten von 14,58 Mio. € auf
12,793 Mio. mit sich bringen. Ohne eine Fassadensanierung würden die Baukosten
rd. 10,53 Mio. € betragen.
Frau Gehrmann macht
darauf aufmerksam, dass die jeweils anfallenden Belastungen durch die
Schulsanierung von keiner der Gemeinden oder der Stadt Wyk auf Föhr
finanzierbar seien, zumal das neue Finanzausgleichsgesetz die Kommunen belaste.
Die Finanzierungskosten würden sich auf jährlich 633.000 € belaufen.
Unbestritten sei,
dass die Insel Föhr eine zukunftsfähige Schule brauche und die
Sanierungsmaßnahmen dringend notwendig seien.
Sie schlägt vor,
heute den politischen Beschluss zu fassen, die Landesregierung um Unterstützung
zu bitten und z.B. die zur Verfügung stehenden Mittel für Schulsanierungen auch
den Ämtern zukommen zu lassen. Dies sei bisher nicht möglich.
Die Mitglieder des Schulausschusses
diskutieren ausführlich die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen und deren
Finanzierbarkeit.
Man einigt sich auf
eine geänderte Beschlussfassung, insbesondere dahingehend, dass die
Amtsvorsteherin, die Amtsdirektorin sowie die Vorsitzenden des Haupt- und
Finanzausschusses und des Schulausschusses beauftragt werden, Fördermittel bei
der Landesregierung einzuwerben und die Verwaltung zu beauftragen, die
finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu prüfen.
Sachdarstellung zweier Varianten mit Begründung:
Sachstand
In der Sitzung des Amtsausschusses
am 25.03.2015 ist auf der Grundlage der Vorlage Nr. 209/4 entschieden worden,
dass aus Kostengründen die Variante „Abbruch und Neubau“ nicht weiter verfolgt
wird. Über die zugleich vorgelegten Varianten der Grundsanierung wurde seiner
Zeit noch keine Entscheidung getroffen, weil noch Kosteneinsparungen und
Fördermöglichkeiten geprüft werden sollten.
Das Planungsbüro ist
daraufhin mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt worden und hat am
16.06.2015 für die Variante „Markplatz“ die Ergebnisse der Überprüfung
vorgelegt. Diese ursprüngliche Variante hatte sowohl von der qualitativen
Ausgestaltung der Bautechnik (Brandschutz, Schallschutz gemäß DIN) als auch von
der gestalterischen Qualität und dem Gewinn an Aufenthaltsqualität für die
Benutzer des Gebäudes den meisten Anklang gefunden. Allerdings sind damit auch
die höchsten Baukosten von 14.581.195,00 € verbunden.
In der
vorausgegangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.03.2015 war u.
a. die Variante „Marktplatz“ vorgestellt
worden. Die anwesenden Vertreter der Schule hatten dabei deutlich gemacht, dass
Sie grundsätzlich mit dieser Lösung „leben könnten“. Die angedachten Änderungen
an den Fachräumen führten zu einer schriftlichen Stellungnahme der Schule, dass
die Räume von den Flächengrößen und der Anordnung her noch einmal zu überdenken
wären. Die Stellungnahme ist an das Planungsbüro weitergegeben worden. Aus
Kostengründen sind jedoch damit bislang keine weiteren Planungsarbeiten
ausgelöst worden.
Brandschutz
Hinsichtlich des
Brandschutzes ist seitens des Kreisbauamtes deutlich gemacht worden, dass bei
einer umgehenden Umsetzung einer der Grundsanierungsvarianten die dringend
erforderlichen Brandschutznachbesserungen im Rahmen der Umbaumaßnahmen erfolgen
können.
Das
Brandschutzkonzept ist im Hinblick auf die Variante „Marktplatz“ zu
überarbeiten.
VOF-Verfahren
Die Frage der Notwendigkeit
eines neuen VOF-Verfahrens angesichts der Investitionssummen wird zur Zeit noch
von der Prüfbehörde des Kreises Nordfriesland geklärt, nachdem rechtliche
Auskünfte (Architektenkammer, Jurist) zu unterschiedlichen Beurteilungen
geführt haben. Sollte ein
neues VOF- Verfahren notwendig werden, sind Entscheidungs- und
Planungszeiträume bis Bauantragsstellung weit über die Jahresmitte 2016 hinaus
einzukalkulieren.
Kosteneinsparungen
Das Architekturbüro geht
bei seinen Überlegungen davon aus, dass das Konzept der Variante „Marktplatz“
umgesetzt werden soll mit Beibehaltung der bisherigen Schulformen unter Wegfall
der Erweiterung, d. h. ohne Aufstockung, aber mit Verbesserung der Belichtungs-
und Aufenthaltsqualität in dem Gebäude. Bei einer Bruttogesamtfläche von 6955
qm ergab die
Kostenschätzung brutto : 14.581.195,00 €. (siehe Vorlage 209/4).
Das Architekturbüro
hat gemeinsam mit den Fachplanern zwei Varianten mit Einsparmöglichkeiten
untersucht. Dabei bestehen die
Einsparmöglichkeiten im Wesentlichen darin,
bisher geplante Sanierungsbausteine nicht umzusetzen.
a) Variante „Markplatz“ mit energetischer
Fassadensanierung
Das beginnt mit dem
Wandaufbau, (z. B. der Verringerung des Schallschutzes durch teilweise
Ertüchtigung bestehender Wände anstelle des Setzens neuer Wände, Überprüfung
des außen liegenden Blendschutz bezogen auf die jeweiligen Räume), dem Verzicht
auf Ausstattungsmerkmale (z. B. Zuschauertribüne, hinterleuchtete Glaswand im
Präsentationsraum), dem Verringern der qualitativen Anforderungen (z. B. bei
Bodenbelägen, Außenmöblierung) bis hin
zu einer geänderten Lüftungstechnik.
Beim Bespiel der
Lüftung entfallen an Stelle der bisher geplanten drei Lüftungsanlagen für das
Foyer, die Fachräume und die Klassenräume die dezentralen Lüftungsanlagen der
Klassenräume. Die Lüftungstechnik für Foyer und Fachräume im Erdgeschoss wird
von einer einzigen Anlage wahrgenommen, weil beide räumlichen Bereiche in der
Regel nicht zeitgleich genutzt werden. Daraus ergibt sich eine Kostenverringerung
in der Kostengruppe (KG) 430 von 1.089.254,00 € auf 474.971,00 €.
Alle diese
Einsparmaßnahmen zusammen ergeben dann eine Bausumme gemäß Kostenschätzung
von brutto: 12.793.241,25 €.
b) Variante „Marktplatz“ ohne energetische
Fassadensanierung
Diese Variante beinhaltet die unter
a) genannten Gesichtspunkte verzichtet jedoch zusätzlich auf die energetische
Fassadensanierung. Das bedeutet, die heutige Fassade des Gebäudes aus
Betonelementen bleibt bestehen.
Angesichts des
Alters der Betonelemente und der Tatsache, dass teilweise heute bereits Wasser
eindringt, besteht dann mittelfristig die Notwendigkeit einer Betonsanierung.
Die Vorteile einer neuen vorgehängten Fassade, keine Betonsanierung,
Beseitigung der Kältebrücken, CO²-Einsparung, Raumgewinn, ansprechenderes
Erscheinungsbild werden nicht erreicht. Die damit verbundene Energieeinsparung
allein wiegt die Investitionskosten nicht auf, jedoch sind auch die genannten
qualitativen Vorteile zu berücksichtigen.
Mit dieser weiteren
Einsparung ergibt sich eine Bausumme gemäß Kostenschätzung von
brutto: 10.524.213,75 €.
In diesem
Zusammenhang bleibt zu bedenken, dass für 2016 eine neue EnEV–Energieeinsparverordnung verabschiedet
werden soll mit zu erwartenden höheren Anforderungen an die Gebäudehülle und
–technik, mit der Folge zu erwartender höherer Baukosten insbesondere in der
Gebäudetechnik. Verbunden damit sind voraussichtlich auch höhere
Schwellenwerten zur Erlangung von KFW- Fördergeldern.
Förderung
Die Förderungsmöglichkeiten
sind noch nicht abschließend geklärt.
Hinsichtlich der
Fassade besteht jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit die geschätzten
Fassadensanierungskosten von ca. 1,8 Mio € zu 100 % gegen zu finanzieren,
vorausgesetzt die Bedingungen der KFW-Bank lassen sich einhalten. Hierzu
besteht noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Umsetzung konkreter baulicher
Maßnahmen und deren Bewertung durch die Bank (z. B. Wiederverwendung der
vorhandenen Fensterelemente).
Fazit
Unter der
Voraussetzung einer Förderung der Fassadensanierung im oben beschriebenen Sinne
und bei Berücksichtigung der jährlichen Preissteigerungen ergibt die Variante
a) dann ein haushaltswirksames Kostenvolumen, welches in etwa den Sanierungskosten
der Schule auf Sylt entspricht, allerdings mit einem besseren Schallschutz.
Unwägbarkeiten
bleiben zur Zeit der Umfang der erreichbaren Förderung sowie mögliche
Anforderungen, die sich aus dem im Hinblick auf die Variante „Marktplatz“ neu
zu überarbeitenden Brandschutzkonzept ergeben werden.
Ferner können
sich je nach Fortschritt des weiteren Ablaufes ab 2016 Konsequenzen
aus einer dann
neuen Energieeinsparverordnung ergeben.
Weitergehende
Einsparungen sind nur vorstellbar mit weiteren qualitativen Abstrichen bzw.
bedeuten die Aufgabe des Entwurfskonzeptes „Markplatz“ und der damit
verbundenen Qualitäten für die Nutzer des Gebäudes.
Vorgehensweise
Es wird die
Grundsanierung der Schule nach der Variante „Marktplatz“ empfohlen. Dabei wird von
einer geschätzten Bauzeit von ca. 3,5 Jahren ausgegangen bei laufendem
Schulbetrieb.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, damit im kommenden
Jahr 2016 mit der Maßnahme begonnen werden kann (erforderliche Haushaltsmittel
bereitstellen, Förderung klären, gegebenenfalls VOF-Verfahren,
Bauantragsplanung, Ausschreibung usw.).
Hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen
ist in diesem Jahr das Alarmierungssystem zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Rahmen der Gebäudeunterhaltung
bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig