Beschluss:
- Es wird die Grundsanierung der Schule nach der Variante „Marktplatz“
zur Kenntnis genommen und favorisiert. Dabei wird von einer Kostenhöhe von
12.793.241,25 ausgegangen und einer geschätzten Bauzeit von ca. 3,5 Jahren
bei laufendem Schulbetrieb.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte in die Weg
zu leiten, damit im kommenden Jahr 2016 mit der Maßnahme begonnen werden
kann (erforderliche Haushaltsmittel bereit stellen, Förderung klären, gegebenenfalls
VOF-Verfahren, Bauantragsplanung, Ausschreibung, Förderanträge in 2015
usw.).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die finanzielle Leistungsfähigkeit
der Gemeinden in diesem Zusammenhang zu ermitteln.
- Die Amtsdirektorin, die Amtsvorsteherin
sowie die Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses und des
Schulausschusses werden beauftragt, beim Land Schleswig-Holstein
vorstellig zu werden, um Fördermittel zu aquirieren.
- Die Ergebnisse zu den vorgenannten
Punkten sind vor einer weitergehenden Beschlussfassung erneut im Haupt- und
Finanzausschuss vorzustellen.
Sachdarstellung zweier Varianten mit Begründung:
Sachstand
In der Sitzung des
Amtsausschusses am 25.03.2015 ist auf der Grundlage der Vorlage Nr. 209/4
entschieden worden, dass aus Kostengründen die Variante „Abbruch und Neubau“
nicht weiter verfolgt wird. Über die zugleich vorgelegten Varianten der
Grundsanierung wurde seiner Zeit noch keine Entscheidung getroffen, weil noch
Kosteneinsparungen und Fördermöglichkeiten geprüft werden sollten.
Das Planungsbüro ist
daraufhin mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt worden und hat am
16.06.2015 für die Variante „Markplatz“ die Ergebnisse der Überprüfung
vorgelegt. Diese ursprüngliche Variante hatte sowohl von der qualitativen
Ausgestaltung der Bautechnik (Brandschutz, Schallschutz gemäß DIN) als auch von
der gestalterischen Qualität und dem Gewinn an Aufenthaltsqualität für die
Benutzer des Gebäudes den meisten Anklang gefunden. Allerdings sind damit auch
die höchsten Baukosten von 14.581.195,00 € verbunden.
In der
vorausgegangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.03.2015 war u.
a. die Variante „Marktplatz“ vorgestellt
worden. Die anwesenden Vertreter der Schule hatten dabei deutlich gemacht, dass
Sie grundsätzlich mit dieser Lösung „leben könnten“. Die angedachten Änderungen
an den Fachräumen führten zu einer schriftlichen Stellungnahme der Schule, dass
die Räume von den Flächengrößen und der Anordnung her noch einmal zu überdenken
wären. Die Stellungnahme ist an das Planungsbüro weitergegeben worden. Aus
Kostengründen sind jedoch damit bislang keine weiteren Planungsarbeiten
ausgelöst worden.
Brandschutz
Hinsichtlich des
Brandschutzes ist seitens des Kreisbauamtes deutlich gemacht worden, dass bei
einer umgehenden Umsetzung einer der Grundsanierungsvarianten die dringend
erforderlichen Brandschutznachbesserungen im Rahmen der Umbaumaßnahmen erfolgen
können.
Das
Brandschutzkonzept ist im Hinblick auf die Variante „Marktplatz“ zu
überarbeiten.
VOF-Verfahren
Die Frage der
Notwendigkeit eines neuen VOF-Verfahrens angesichts der Investitionssummen wird
zur Zeit noch von der Prüfbehörde des Kreises Nordfriesland geklärt, nachdem
rechtliche Auskünfte (Architektenkammer, Jurist) zu unterschiedlichen
Beurteilungen geführt haben. Sollte
ein neues VOF- Verfahren notwendig werden, sind Entscheidungs- und
Planungszeiträume bis Bauantragsstellung weit über die Jahresmitte 2016 hinaus
einzukalkulieren.
Kosteneinsparungen
Das Architekturbüro
geht bei seinen Überlegungen davon aus, dass das Konzept der Variante
„Marktplatz“ umgesetzt werden soll mit Beibehaltung der bisherigen Schulformen
unter Wegfall der Erweiterung, d. h. ohne Aufstockung, aber mit Verbesserung
der Belichtungs- und Aufenthaltsqualität in dem Gebäude. Bei einer Bruttogesamtfläche
von 6955 qm ergab die
Kostenschätzung brutto : 14.581.195,00 €. (siehe Vorlage 209/4).
Das Architekturbüro
hat gemeinsam mit den Fachplanern zwei Varianten mit Einsparmöglichkeiten
untersucht. Dabei bestehen die
Einsparmöglichkeiten im Wesentlichen darin,
bisher geplante Sanierungsbausteine nicht umzusetzen.
a) Variante „Markplatz“ mit energetischer
Fassadensanierung
Das beginnt mit dem
Wandaufbau, (z. B. der Verringerung des Schallschutzes durch teilweise
Ertüchtigung bestehender Wände anstelle des Setzens neuer Wände, Überprüfung
des außen liegenden Blendschutz bezogen auf die jeweiligen Räume), dem Verzicht
auf Ausstattungsmerkmale (z. B. Zuschauertribüne, hinterleuchtete Glaswand im
Präsentationsraum), dem Verringern der qualitativen Anforderungen (z. B. bei
Bodenbelägen, Außenmöblierung) bis hin zu
einer geänderten Lüftungstechnik.
Beim Bespiel der
Lüftung entfallen an Stelle der bisher geplanten drei Lüftungsanlagen für das
Foyer, die Fachräume und die Klassenräume die dezentralen Lüftungsanlagen der
Klassenräume. Die Lüftungstechnik für Foyer und Fachräume im Erdgeschoss wird
von einer einzigen Anlage wahrgenommen, weil beide räumlichen Bereiche in der
Regel nicht zeitgleich genutzt werden. Daraus ergibt sich eine
Kostenverringerung in der Kostengruppe (KG) 430 von 1.089.254,00 € auf
474.971,00 €.
Alle diese
Einsparmaßnahmen zusammen ergeben dann eine Bausumme gemäß Kostenschätzung
von brutto: 12.793.241,25 €.
b) Variante „Marktplatz“ ohne energetische
Fassadensanierung
Diese Variante beinhaltet die unter
a) genannten Gesichtspunkte verzichtet jedoch zusätzlich auf die energetische
Fassadensanierung. Das bedeutet, die heutige Fassade des Gebäudes aus
Betonelementen bleibt bestehen.
Angesichts des
Alters der Betonelemente und der Tatsache, dass teilweise heute bereits Wasser
eindringt, besteht dann mittelfristig die Notwendigkeit einer Betonsanierung.
Die Vorteile einer neuen vorgehängten Fassade, keine Betonsanierung,
Beseitigung der Kältebrücken, CO²-Einsparung, Raumgewinn, ansprechenderes
Erscheinungsbild werden nicht erreicht. Die damit verbundene Energieeinsparung
allein wiegt die Investitionskosten nicht auf, jedoch sind auch die genannten
qualitativen Vorteile zu berücksichtigen.
Mit dieser weiteren
Einsparung ergibt sich eine Bausumme gemäß Kostenschätzung von
brutto: 10.524.213,75 €.
In diesem
Zusammenhang bleibt zu bedenken, dass für 2016 eine neue EnEV–Energieeinsparverordnung verabschiedet
werden soll mit zu erwartenden höheren Anforderungen an die Gebäudehülle und
–technik, mit der Folge zu erwartender höherer Baukosten insbesondere in der
Gebäudetechnik. Verbunden damit sind voraussichtlich auch höhere
Schwellenwerten zur Erlangung von KFW- Fördergeldern.
Förderung
Die
Förderungsmöglichkeiten sind noch nicht abschließend geklärt.
Hinsichtlich der
Fassade besteht jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit die geschätzten
Fassadensanierungskosten von ca. 1,8 Mio € zu 100 % gegen zu finanzieren,
vorausgesetzt die Bedingungen der KFW-Bank lassen sich einhalten. Hierzu
besteht noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Umsetzung konkreter baulicher
Maßnahmen und deren Bewertung durch die Bank (z. B. Wiederverwendung der
vorhandenen Fensterelemente).
Fazit
Unter der
Voraussetzung einer Förderung der Fassadensanierung im oben beschriebenen Sinne
und bei Berücksichtigung der jährlichen Preissteigerungen ergibt die Variante
a) dann ein haushaltswirksames Kostenvolumen, welches in etwa den
Sanierungskosten der Schule auf Sylt entspricht, allerdings mit einem besseren
Schallschutz.
Unwägbarkeiten
bleiben zur Zeit der Umfang der erreichbaren Förderung sowie mögliche
Anforderungen, die sich aus dem im Hinblick auf die Variante „Marktplatz“ neu
zu überarbeitenden Brandschutzkonzept ergeben werden.
Ferner können
sich je nach Fortschritt des weiteren Ablaufes ab 2016 Konsequenzen
aus einer dann
neuen Energieeinsparverordnung ergeben.
Weitergehende
Einsparungen sind nur vorstellbar mit weiteren qualitativen Abstrichen bzw.
bedeuten die Aufgabe des Entwurfskonzeptes „Markplatz“ und der damit
verbundenen Qualitäten für die Nutzer des Gebäudes.
Vorgehensweise
Es wird die
Grundsanierung der Schule nach der Variante „Marktplatz“ empfohlen. Dabei wird
von einer geschätzten Bauzeit von ca. 3,5 Jahren ausgegangen bei laufendem
Schulbetrieb.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, damit im kommenden
Jahr 2016 mit der Maßnahme begonnen werden kann (erforderliche Haushaltsmittel
bereitstellen, Förderung klären, gegebenenfalls VOF-Verfahren,
Bauantragsplanung, Ausschreibung usw.).
Hinsichtlich der
Brandschutzmaßnahmen ist in diesem Jahr das Alarmierungssystem zu überprüfen
und gegebenenfalls zu ergänzen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Rahmen
der Gebäudeunterhaltung bereitzustellen.
Die Angelegenheit ist bereits im vorhergehenden Tagesordnungspunkt ausführlich diskutiert worden, insofern erfolgt hier nur die Abstimmung über die geänderte Beschlussfassung.
Insbesondere hingewiesen wird darauf, dass die Verwaltung beauftragt wird, zu ermitteln, in welchem Rahme die Gemeinden vertretbar mit der Grundsanierung belastet werden könnten bzw. freie Finanzspielräume innerhalb der Gemeindehaushalte für die Erhöhung der Amtsumlage aufgrund der o.g. Maßnahme aufzuzeigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig